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Softwarelizenz- und Supportvertrag

Gültig für:

RAD Studio 11
Delphi 11
C++Builder 11

1. UMFANG. Dieser Softwarelizenz- und Supportvertrag ("Vertrag") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person ("Sie" oder "Lizenznehmer")) und Embarcadero Technologies Inc., einem Unternehmen von Delaware mit Sitz in Texas (10801 N Mopac Expressway, Building 1, Suite 100, Austin, Texas 78759) und seinen angeschlossenen Unternehmen ("Lizenzgeber"). Durch das Herunterladen oder Öffnen der Software und/oder Dokumentation ("Produkte") des Lizenzgebers erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und einem anderen den Produkterwerb betreffenden Dokument haben die Bestimmungen in diesem Vertrag Vorrang. Die Lieferung, sofern sie auf andere Weise als auf elektronischem Wege erfolgt, soll von der Versandstelle des FCA-Lizenzgebers (Incoterms 2010) erfolgen. Falls der Lizenznehmer die Software des Lizenzgebers zu Evaluierungszwecken verwendet, gelten lediglich die Bestimmungen in Abschnitt 22 unten.

2. LIZENZ.

2.1. LIZENZGEWÄHRUNG. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und unbefristete (außer in dem Umfang, in dem der Lizenznehmer eine Abonnementlizenz (wie unten definiert) erworben hat) Recht sowie die dementsprechende Lizenz ("Lizenz") zur Installation dieses Produkts in dem Land (oder der Europäischen Union, falls es sich um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union handelt), das in den Bestellunterlagen für das Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung in der Lieferadresse des Lizenznehmers angegeben ist ("Lizenzland"), und zwar ausschließlich für die Entwicklung von Softwareprogrammen und/oder die Verwaltung der internen Systeme und Daten auf die folgende Weise:

(a) Wenn der Lizenznehmer eine Netzwerklizenz für einen namentlich festgelegten Benutzer oder eine Lizenz für einen namentlich festgelegten Benutzer erworben hat, ist er berechtigt, das Produkt auf einem oder mehreren Computern zu installieren oder einer Person in seinem Unternehmen ("Namentlich festgelegter Benutzer") zu gestatten, das Produkt auf einem oder mehreren Computern zu installieren und das Produkt in dem Lizenzland zu nutzen, vorausgesetzt, der namentlich festgelegte Benutzer ist die einzige Person, die das Produkt nutzen kann. Aus Gründen der Klarstellung gilt dieser Abschnitt nicht für die Community Edition, bei der es sich um eine kostenlose Edition mit beschränkter kommerzieller Nutzung handelt.

(b) Wenn der Lizenznehmer eine personenungebundene Lizenz erworben hat, darf das Produkt in einem Netzwerk im Lizenzland installiert und dann auf so vielen verschiedenen Computern verwendet werden, bis die zulässige Anzahl der Benutzer, für die der Lizenznehmer eine Lizenz erworben hat, erreicht ist, vorausgesetzt, der Zugriff auf das Produkt und seine Nutzung finden ausschließlich innerhalb der Region statt. "Region" ist das geographische Gebiet, in dem auf das Produkt zugegriffen und in dem es verwendet werden darf. Die Verwendung in der Region unterliegt den unten aufgeführten Ausfuhrbeschränkungen. Region ist ausschließlich eines der folgenden drei geographischen Gebiete: Amerika, EMEA-Raum oder Asiatisch-pazifischer Raum (siehe folgende Definitionen).

Die geographischen Regionen sind:

"Amerika", einschließlich und beschränkt auf alle Länder/Regionen in Nord- und Südamerika (mit Ausnahme von Kuba).

"Europa, Naher Osten und Afrika" oder "EMEA-Raum", einschließlich und beschränkt auf alle Länder und Regionen in Europa, im Nahen Osten und in Afrika, einschließlich der Nachfolgestaaten der früheren UdSSR (mit Ausnahme von Syrien, Iran und Sudan).

"Asiatisch-pazifischer Raum", einschließlich und beschränkt auf alle Länder und Regionen im geographischen Gebiet von Asien und Australien/Pazifischer Raum (mit Ausnahme von Nordkorea).

Sofern nicht durch geltendes Recht anderweitig festgelegt, ist die Ausfuhr des Produkts in ein Land (innerhalb der EU in ein Land, das kein Mitgliedsstaat ist), das zum Zeitpunkt der Bestellung nicht in den Bestellunterlagen genannt ist, verboten und führt zum Erlöschen der Lizenz. Die vorübergehende Nutzung des Produkts außerhalb des Lizenzlandes oder der Lizenzregion ist zulässig, wenn sich der Benutzer auf Reisen befindet.

Die Nutzung des Produkts durch den Lizenznehmer kann auf DBMS-Plattformen beschränkt sein. Die Plattformen, auf denen die Nutzung zulässig ist, sind in den Bestellunterlagen des Lizenznehmers aufgeführt. Bestimmte Editionen des Produkts können Funktionen von AppWave und/oder Apps enthalten. Etwaige Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung dieser Funktionen sind in den ergänzenden Bestimmungen für diese Funktionen enthalten.

2.2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR COMPILIERTE PROGRAMME UND SO GENANNTE REDISTRIBUTABLES.

2.2.1 Redistributables (Weitergabefähige Dateien). Das Produkt kann bestimmte Dateien, Bibliotheken und/oder Quellcode enthalten, die vom Lizenzgeber in der begleitenden Online- oder gedruckten Dokumentation als "Redistributables" ("Redistributables") gekennzeichnet sind, und die notwendig sind, um mit dem Produkt erstellte Programme ("Programme") verwenden zu können. Der Lizenzgeber ist berechtigt, andere Dateien als weitergabefähige Software zu kennzeichnen. Weitere Informationen zu Redistributables entnehmen Sie (Lizenznehmer) bitte der Dokumentation, einschließlich der "readme"- oder "deploy"-Datei, die mit dem Produkt geliefert wird. Sofern in der "readme"- oder "deploy"-Datei nichts anderes vermerkt ist, dürfen "Redistributables" nur als Teil der vom Lizenznehmer erstellten Programme als ausführbare Dateien, nicht als Quellcode weitergegeben werden. Gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen und Bedingungen können Lizenznehmer Quellcode oder kompilierten Code, der vollständig Eigentum des Lizenznehmers ist und keine Redistributables enthält, ohne Einschränkung weitergeben.

2.2.2 Lizenzierung von Redistributables. Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen in diesem Vertrag, einschließlich der in Abschnitt 2.2.3 genannten Einschränkungen, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine persönliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz für folgende Zwecke: (a) Das Erstellen exakter Kopien der Redistributables und Verteilen dieser Kopien ausschließlich als Komponenten der eigenen Programme des Lizenznehmers und ausschließlich, um den Endbenutzern dieser Programme ("Endbenutzer") das Installieren und Ausführen Ihrer eigenen Programme zu ermöglichen. (b) Das Installieren und Ausführen von Redistributables, ohne diese zu verändern, auf eigenen Computern des Lizenznehmers und ausschließlich für die interne Verwendung durch den Lizenznehmer. (c) Die Vergabe einer persönlichen, nicht exklusiven, nicht übertragbaren Unterlizenz an Endbenutzer des Lizenznehmers, damit diese die Redistributables, ohne daran Änderungen vorzunehmen, installieren und ausführen können, und zwar ausschließlich als Komponenten der Programme und ausschließlich für die interne Verwendung durch die Endbenutzer, vorbehaltlich der Zustimmung der Endbenutzer zu den in Abschnitt 5 betreffend der Redistributables genannten Einschränkungen. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Lizenznehmer Änderungen an Redistributables vornehmen, die dem Lizenznehmer als Quellcode bereitgestellt wurden und die den Bestimmungen dieses Abschnitts 2.2 unterliegen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die geänderten Redistributables (i) nur als Bestandteil von größeren Programmen des Lizenznehmers weitergegeben werden, (ii) die Redistributable-Datei umbenannt wird und (iii) nur ausführbare Redistributable-, keine Quellcodedateien weitergegeben werden. Die dem Lizenznehmer in Abschnitt 2.2.2 gewährten Rechte dürfen nicht auf andere übertragen werden. Dies schließt auch Entwickler ein, die an den Programmen mitgewirkt haben, ohne Berücksichtigung der Art des Kompilierens, Linkens oder Packaging der Programme des Lizenznehmers. Diese Berechtigungen beziehen sich ausschließlich auf Redistributables. Andere Dateien, Bibliotheken, Quellcodes oder andere Komponenten sowie indirekte Arbeiten mit dem Produkt sind davon nicht betroffen. Die Rechte werden nur bezüglich der Programme des Lizenznehmers gewährt, die unter Verwendung einer ordnungsgemäß lizenzierten und registrierten Kopie des Produkts entstanden sind.

2.2.3 Spezielle Einschränkungen. Unabhängig von den vom Lizenznehmer vorgenommenen Änderungen und davon, wie der Lizenznehmer Programme des Lizenznehmers kompiliert, linkt oder verpackt, gilt Folgendes: (a) Abgesehen von den in Abschnitt 2.2.6 genannten Ausnahmefällen ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, den Endbenutzern das Ändern, das Weitergeben oder das Verwenden von Redistributables in vom Endbenutzer erstellten oder verwendeten Programmen zu gestatten. (b) Der Lizenznehmer darf nicht die Namen, Logos oder Marken des Lizenzgebers oder dessen angeschlossener Unternehmen verwenden, um Programme des Lizenznehmers zu vermarkten, außer zu dem Zweck, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Programm des Lizenznehmers unter Verwendung dieses Produkts geschrieben wurde. (c) Alle Kopien der vom Lizenznehmer erstellten Programme müssen einen gültigen Copyright-Vermerk entweder des Lizenznehmers oder des Lizenzgebers enthalten, der auf dem Produkt erscheint. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, einen Copyright-, Marken- oder anderen Urheberrechtshinweis des Lizenzgebers zu entfernen, der sich auf die Redistributables bezieht. (d) Der Lizenznehmer darf nur Redistributables mit Programmen weitergeben, die primär und substantiell die Funktionalität der Redistributables erweitern und nicht ausschließlich eine Gruppe oder Untergruppe der Redistributables darstellen, und die in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags erstellt wurden. Der Lizenznehmer darf an den Redistributables keine Änderungen vornehmen oder diese weitergeben, sodass Teile davon einer Ausschlusslizenz unterliegen würden oder als einer Ausschlusslizenz unterliegend interpretiert oder dies behauptet werden könnte. Eine "Ausschlusslizenz" erfordert als Verwendungs-, Änderungs- oder Weitergabebedingung, dass (a) der Code als Quellcode anderen zur Kenntnis gebracht wird oder an diese weitergegeben wird; oder (b) andere berechtigt sind, den Code zu ändern.

2.2.4 Verhältnis zu Endbenutzern. Außer den in Abschnitt 2.3 genannten werden keine dritten Personen durch diesen Vertrag begünstigt. Folglich übernimmt der Lizenzgeber keine Garantie, die über die beschränkte Gewährleistung hinausgeht, die sich auf den Lizenznehmer als ursprünglichen Käufer des Produkts bezieht und hier festgelegt ist. Gemäß den hier genannten Bestimmungen ist der Lizenznehmer allein verantwortlich für Support, Dienstleistungen, Aktualisierungen, technische oder andere Unterstützung (einschließlich aller darin enthaltenen Redistributables) gegenüber dem Endbenutzer (oder jeglicher Person, die ein Programm vom Lizenznehmer verwendet oder erhält). Diese Personen sind nicht berechtigt, Dienstleistungen oder Unterstützung des Lizenzgebers in Anspruch zu nehmen. Der Lizenzgeber, seine Lizenznehmer und Zulieferer sowie deren Mitarbeiter, Angestellte, leitende Angestellte und Tochterfirmen können in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden, soweit es sich um Forderungen oder Ansprüche handelt, die aus der Verwendung, Beschaffung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Programme des Lizenznehmers durch dritte Personen entstehen.

2.2.5 Software von Drittanbietern. Das Produkt sowie die Redistributables enthalten möglicherweise Quellcode, weitergabefähige Dateien und/oder andere Dateien, Bibliotheken oder Komponenten, die von Fremdherstellern und/oder Open-Source-Projekten zur Verfügung gestellt werden ("Produkt von Fremdherstellern"). Für die Verwendung eines Produkts von Fremdherstellern können Lizenzbedingungen des Urheberrechtsinhabers eines solchen Produkts von Fremdherstellern gelten. Der Lizenznehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Sicherstellung der Einhaltung der Lizenzbedingungen für derartige Produkte von Fremdherstellern. Der Lizenznehmer muss die in der Online-Dokumentation (sofern vorhanden) enthaltenen Lizenzbedingungen des Fremdherstellers beachten. In jedem Fall gelten die Lizenzbedingungen des Fremdherstellers in Ergänzung, jedoch nicht anstelle der Bedingungen dieser Vereinbarung.

2.2.6 Bestimmungen für Komponentenentwickler. Die in Abschnitt 2.2.6 verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

Eine "Komponente" ist ein Programmmodul oder Objekt, das mit Hilfe des Produkts zu dem Zweck vom Lizenznehmer entwickelt wurde, es in andere Programmmodule/Objekte zu integrieren, die von Dritten mit einer anderen Entwicklungsumgebung entwickelt wurden.

Ein "Komponentenkunde" ist eine Einzelperson oder eine juristische Person, die Komponenten vom Lizenznehmer erwirbt, um sie (i) in Programmmodule/Objekte, die mit einer anderen Entwicklungsumgebung entwickelt wurden, zu integrieren, und (ii) die daraus resultierenden Produkte an ihre Endbenutzer weiterzugeben.

Ein "Komponentenentwickler" ist eine Einzelperson oder eine juristische Person, die mit dem Produkt Komponenten entwickelt und an Komponentenkunden weitergibt.

Wenn der Lizenznehmer der Komponentenentwickler ist, darf der Lizenznehmer (i) Kopien der Redistributables an die Komponentenkunden des Lizenznehmers weitergeben und (ii) ihnen das Recht gewähren, zusammen mit den Komponenten des Lizenznehmers und deren Arbeiten Kopien der Redistributables an die Endbenutzer weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn zuvor mit jedem Komponentenkunden eine Vereinbarung getroffen wird, die diesem Abschnitt 2.2.6 entspricht und folgende Bestimmungen enthält (Nummerierung in Abhängigkeit vom Kontext):

2.2.6.1 Unterlizenzen für Redistributables. Auf Basis der Bestimmungen und Bedingungen dieses Abschnitts einschließlich der Einschränkungen in Abschnitt 2.2.6.2 gewährt [Name des Komponentenentwicklers] Ihnen eine persönliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und eingeschränkte Unterlizenz für folgende Zwecke: (a) Das Erstellen exakter Kopien der Redistributables und Verteilen dieser Kopien ausschließlich als Komponenten Ihrer eigenen Programme, die von [Name des Komponentenentwicklers] erworbene Komponenten enthalten, und ausschließlich, um den Endbenutzern dieser Programme ("Endbenutzer") das Installieren und Ausführen Ihrer eigenen Programme zu ermöglichen. (b) Das Installieren und Ausführen von Redistributables, ohne diese zu verändern, auf Ihren eigenen Computern und ausschließlich für die interne Verwendung. (c) Die Vergabe einer persönlichen, nicht exklusiven und nicht übertragbaren Unterlizenz an Ihre Endbenutzer, damit diese die Redistributables installieren und ausführen können, und zwar ausschließlich als Komponenten Ihrer Programme und ausschließlich für die interne Verwendung durch die Endbenutzer, vorbehaltlich der Zustimmung der Endbenutzer zu den in Abschnitt 2.2.6.4 betreffend der Redistributables genannten Einschränkungen.

2.2.6.2 Spezielle Einschränkungen. Unabhängig von den von Ihnen vorgenommenen Änderungen und davon, wie Sie Ihre Programme kompilieren, linken oder verpacken, gilt Folgendes: (a) Sie sind nicht berechtigt, den Endbenutzern das Ändern, das Weitergeben oder das Verwenden von Redistributables in vom Endbenutzer erstellten oder verwendeten Programmen zu gestatten. (b) Sie dürfen nicht die Namen, Logos oder Marken des Lizenzgebers oder dessen Zulieferer verwenden, um Ihre Programme zu vermarkten, außer zu dem Zweck, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Ihr Programm unter Verwendung dieses Produkts geschrieben wurde. (c) Alle Kopien der von Ihnen erstellten Programme müssen einen gültigen Copyright-Vermerk entweder von Ihnen oder des Lizenzgebers enthalten, der auf dem Produkt erscheint. Sie sind nicht berechtigt, einen Copyright-, Marken- oder anderen Urheberrechtshinweis des Lizenzgebers zu entfernen, der sich auf die Redistributables bezieht. (d) Sie dürfen Redistributables nur mit Programmen verteilen, die primär und substantiell die Funktionalität der Redistributables erweitern und nicht ausschließlich eine Gruppe oder Untergruppe der Redistributables darstellen.

2.2.6.3 Keine Garantie. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Garantie Ihnen oder Dritten gegenüber. Sie sind allein verantwortlich für Support, Dienstleistungen, Aktualisierungen, technische oder andere Unterstützung (einschließlich aller darin enthaltenen Redistributables) gegenüber dem Endbenutzer (oder jeglicher Person, die ein Programm von Ihnen verwendet oder erhält). Diese Personen sind nicht berechtigt, Dienstleistungen oder Unterstützung des Lizenzgebers in Anspruch zu nehmen. Der Lizenzgeber, seine Lizenznehmer und Zulieferer sowie deren Mitarbeiter, Angestellte, leitende Angestellte und Tochterfirmen können in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden, soweit es sich um Forderungen oder Ansprüche handelt, die aus der Verwendung, Beschaffung, Vervielfältigung oder Weitergabe Ihrer Programme durch dritte Personen entstehen.

2.2.6.4 Einschränkungen. Sie sind nicht berechtigt: (a) die Redistributables zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder von den Redistributables abgeleitete Programme zu erstellen, (b) die Redistributables an dritte Personen zu vermieten oder zu verleihen, (c) die Redistributables oder eine ihrer Komponenten weiter zu lizenzieren, zu verteilen oder auf andere Weise an dritte Personen weiterzugeben als in diesem Abschnitt gestattet, (d) die Redistributables zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art ihren Quellcode abzuleiten, (e) Vertraulichkeits- oder Eigentumshinweise (z. B. Copyright- und Markenhinweise) des Lizenzgebers oder dessen Zulieferer zu entfernen, zu ändern oder zu verschleiern, (f) dritten Personen die Verwendung der Redistributables zu gestatten oder den Zugriff darauf zu gewähren, etwa in Form einer Time-Sharing-Vereinbarung oder als "Service Bureau" für die Verwendung durch Dritte, (g) die Redistributables auf andere Weise zu verwenden oder zu reproduzieren als in diesem Abschnitt gestattet. Zudem sind Sie nicht berechtigt, den Endbenutzern das Ausführen der in den oben genannten Punkten (a) bis (e) und (g) aufgeführten Aktivitäten zu genehmigen, sofern sich diese auf Redistributables beziehen. Die Rechte des Endbenutzers aus der Unterlizenz bezüglich der Redistributables gelten vorbehaltlich dieser Beschränkungen. Die in diesem Abschnitt genannten Beschränkungen gelten sowohl für die teilweise oder vollständige Verwendung der Redistributables als auch für alle Komponenten oder Redistributables.

2.2.7 Einschränkungen. Sie sind nicht berechtigt und dürfen es Ihren Endbenutzern nicht gestatten (a) die Redistributables zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder von den Redistributables abgeleitete Programme zu erstellen oder die Redistributables in anderer als in der Produktdokumentation beschriebenen Software oder in der von Embarcadero schriftlich festgelegten Software zu integrieren, (b) die Redistributables an dritte Personen zu vermieten oder zu verleihen, (c) die Redistributables weiter zu lizenzieren oder zu verteilen oder die Redistributables oder eine darin enthaltene Komponente an eine dritte Person weiterzugeben, wenn dies in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet ist, (d) die Redistributables zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art den Quellcode der Redistributables abzuleiten, (e) Vertraulichkeits- oder Eigentumshinweise (z. B. Copyright- oder Markenhinweise) von Embarcadero oder von Embarcaderos Zulieferern zu entfernen, zu ändern oder zu verschleiern, (f) die Redistributables auf andere Weise zu verwenden oder zu reproduzieren als in diesem Abschnitt gestattet. Die Rechte des Endbenutzers zur Vergabe von Unterlizenzen bezüglich der Redistributables gelten vorbehaltlich dieser Beschränkungen.

2.2.8 Andere Rechte. Zur Information über jeweils anwendbare Lizenzgebühren oder zusätzliche Lizenzbedingungen im Hinblick auf eine weitergehende Nutzung oder eine weitere Verbreitung der Redistributables wenden Sie sich bitte direkt an den Lizenzgeber.

2.2.9 Bibliotheken von Fremdherstellern. Das Produkt sowie die Redistributables können zum Herunterladen zusätzlicher Komponenten und Bibliotheken eines Fremdherstellers verwendet werden, ungeachtet dessen, ob es sich um urheberrechtlich geschützten Quellcode (oder Binärcode) oder um Open-Source-Code (oder Binärcode) handelt. Komponenten und Bibliotheken von Fremdherstellern sind gemäß den Bedingungen des jeweiligen Lizenzvertrags lizenziert, der mit der Komponente und der Bibliothek des Fremdherstellers mitgeliefert wird. Der Lizenzgeber lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Haftung und Verpflichtungen in Bezug auf Bibliotheken oder Komponenten von Fremdherstellern ab, die vom Lizenznehmer mit dem Produkt heruntergeladen werden. Des Weiteren übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Zusicherungen, dass derartige Bibliotheken und Komponenten von Fremdherstellern US-amerikanischen Gesetzen oder geltenden Exportbestimmungen entsprechen. Der Lizenznehmer kann das Produkt, einschließlich der Redistributables, auch zum Herunterladen zusätzlicher, von Embarcadero veröffentlichter Produktbibliotheken verwenden. In diesem Fall unterliegen diese Bibliotheken den Bestimmungen dieses Vertrags.

2.3. PROGRAMMHINWEISE. Die folgenden Bestimmungen und Bedingungen ("Programmhinweise") gelten ausschließlich für bestimmte Editionen, Versionen und Komponenten des Produkts und werden den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags hinzugefügt, einschließlich der in den Abschnitten 2.1 und 2.2 genannten Bestimmungen. Wenn eine der unter "Programmhinweise" aufgeführten Bestimmungen für das Produkt mit einer anderen in diesem Vertrag genannten Bestimmung in Widerspruch steht, ist die als Programmhinweis ausgewiesene Bestimmung als gültig anzusehen.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE MAC OS X- UND iOS-ENTWICKLUNG

Für die Verwendung des Produkts für die Mac OS X- und iOS-Entwicklung muss der Lizenznehmer (i) die Entwicklung auf einem Apple-Computer mit Xcode und dem iOS SDK ausführen und (ii) der entsprechenden Software-Lizenzvereinbarung für Xcode und der iOS SDK-Vereinbarung von Apple zustimmen. Alle mit dem Produkt entwickelten Anwendungen dürfen nur auf einem iOS-Produkt installiert oder verwendet oder an den Apple App Store übermittelt werden, sofern der Lizenznehmer alle Anforderungen von Apple, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Abschluss einer separaten iOS-Entwicklerprogrammvereinbarung (iOS Developer Program Agreement) mit Apple, erfüllt hat. Alle auf den Human Interface Guidelines von Apple basierenden Bilder dürfen nur mit Anwendungen für Mac OS X und iOS verwendet werden.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE ANDROID-ENTWICKLUNG

Für die Verwendung des Produkts für die Android-Entwicklung muss der Lizenznehmer der entsprechenden Software-Lizenzvereinbarung für das Android SDK und NDK von Google zustimmen. Für mit dem Produkt entwickelte Anwendungen kann die Einhaltung bestimmter Anforderungen von Google vor der Übermittlung an den Google Play Store erforderlich sein.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR RAD SERVER

Zusätzlich zu RAD Server Software-Bereitstellungslizenz und Supportvertrag (die "RAD Server-Lizenz") gelten die folgenden Bedingungen für die REST Endpoint Publishing-Technologie von RAD Server ("RAD Server"). Dem Lizenznehmer ist die Bereitstellung von RAD Server Developer Edition für bis zu fünf (5) Benutzer im Unternehmen des Lizenznehmers zu Testzwecken im Rahmen dieses Vertrags ohne zusätzliche Gebühr gestattet. Soweit der Lizenznehmer die RAD Studio Enterprise- oder die Architect-Lizenz erwirbt, kann der Lizenznehmer eine unbegrenzte Anzahl von Kopien von RAD Server Lite kostenlos bereitstellen und vertreiben. Die Bereitstellung von RAD Server Enterprise in einer Produktionsumgebung oder die externe Weitergabe von RAD Server an Dritte außerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers ist nicht gestattet, es sei denn, der Lizenznehmer erwirbt (i) eine Bereitstellungslizenz für RAD Server, die separat käuflich erworben werden kann, oder (ii) eine Lizenz für die RAD Studio Enterprise Edition oder Architect Edition, die eine Lizenz für RAD Server beinhalten, in diesem Fall können bestimmte Einschränkungen gelten. Die Nutzung von RAD Server in einer Produktionsumgebung und die Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers unterliegen den Bedingungen einer derartigen RAD Server Software-Bereitstellungslizenz.

Die IoT Edgeware-Technologie (auch als ThingPoint bezeichnet) ist eine Komponente von RAD Server zur Erweiterung der Funktionalität von RAD Server auf intelligente Geräte und Sensoren. Die IoT Edgeware-Technologie unterliegt den in diesem Abschnitt 2.3 enthaltenen zusätzlichen Lizenzbedingungen und Nutzungsbeschränkungen, die für RAD Server gelten. Dem Lizenznehmer ist die Bereitstellung und Nutzung der IoT Edgeware-Technologie nur gestattet, wenn Sie über eine gültige RAD Server-Lizenz verfügen.

Weitergabefähige Dateien ("Redistributables") im Rahmen der Bereitstellungslizenz für RAD Server sind in der Software-Bereitstellungsdatei aufgeführt, die mit dem Produkt ausgeliefert wird.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE COMMUNITY EDITION

Falls der Lizenznehmer eine Lizenz für Delphi Community Edition oder für C++Builder Community Edition (zusammen "Community Edition") erhalten hat, gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen in Abschnitt 2. Bitte beachten Sie, dass RAD Studio nicht als Community Edition angeboten wird und als solche auch nicht lizenziert werden kann. Die Community Edition-Lizenz ist nur dann gültig, wenn die kumulierten Jahreseinnahmen des Lizenznehmers (des Unternehmens, der staatlichen Einrichtung oder des Einzelentwickler ) oder Spenden (der gemeinnützigen Organisation) 5.000,00 USD (oder den Gegenwert in anderen Währungen) nicht übersteigen (der "Grenzwert"). Wenn der Lizenznehmer ein Einzelentwickler ist, dürfen die Einnahmen aus allen vom Entwickler ausgeführten Auftragsarbeiten in einem Kalenderjahr den Grenzwert nicht übersteigen (ob die Community Edition für alle Projekte verwendet wird oder nicht). Beispielsweise darf ein Entwickler, der für ein einzelnes Projekt eine Zahlung von 5.000,00 USD (oder mehr als 5.000,00 USD für mehrere Projekte) erhält, selbst wenn solche Aufträge die Nutzung der Community Edition nicht erwarten ließen, die Community Edition nicht nutzen. Darüber hinaus darf ein Entwickler, der lediglich eine App Store-Anwendung erstellt, die Community Edition nicht mehr nutzen, sobald der Umsatz des App Store 5.000,00 USD oder mehr pro Jahr erreicht. Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen ist, dessen kumulierte Jahreseinnahmen, den Grenzwert übersteigen, dann ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Community Edition zu verwenden, unabhängig davon, ob die Community Edition ausschließlich zur Erstellung von Anwendungen für den internen Gebrauch des Unternehmens verwendet wird oder für Dritte außerhalb des Unternehmens zugänglich ist oder ein direkter Umsatz damit verbunden ist. Wenn der Lizenznehmer nicht zur Nutzung der Community Edition berechtigt ist oder anderweitig den für die Community Edition gültigen Bedingungen und Einschränkungen, die in diesem Abschnitt beschrieben sind, nicht gerecht wird, ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Community Edition herunterzuladen oder zu nutzen und jedwede derartige Nutzung ist nicht autorisiert und stellt eine Verletzung dieses Vertrags dar und kann eine widerrechtliche Verwendung der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers darstellen.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Community Edition-Lizenz für die Entwicklung von Software zu nutzen, (X) für die der Lizenznehmer weder direkt noch indirekt eine Gebühr in Rechnung stellt oder andere Gegenleistungen erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Lizenzgebühr, ein Serviceentgelt, ein Entwicklungsentgelt, ein Beratungshonorar, eine Abonnementgebühr, eine Supportgebühr, eine Hosting-Gebühr, oder Einnahmen oder Ähnliches ("Lizenzgebühr") erhält oder (Z) insoweit der Lizenznehmer Lizenzgebühren erhebt, dürfen die kumulierten Jahreseinnahmen des Lizenznehmers 5.000,00 USD (oder den Gegenwert in anderen Währungen) nicht übersteigen. Den Lizenznehmern der Community Edition ist es untersagt, den Befehlszeilen-Compiler auf einen anderen Computer zu übertragen; daher gelten die dem Lizenznehmer in Abschnitt 2.4 gewährten Rechte nicht für Lizenzen der Community Edition.

Falls der Lizenznehmer die Community Edition lizenziert (für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke), (i) darf die Gesamtzahl der eingesetzten Community Edition-Lizenzen fünf (5) Einzelbenutzer nicht übersteigen; (ii) ist der Lizenznehmer nur berechtigt, die VCL, FireMonkey und anderen mit der Community Edition bereitgestellten Quellcode zu lesen.

Die Laufzeit der Community Edition-Lizenz beträgt ab dem ersten Herunterladen oder Öffnen der Produkte des Lizenzgebers ("Laufzeit der Community Edition") ein Jahr und läuft automatisch am Ende der Laufzeit der Community Edition ab – die Community Edition-Lizenz wird nicht automatisch verlängert. Falls Sie nach dem Ablauf oder der Beendigung der Laufzeit der Community Edition die Community Edition weiterhin nutzen möchten, müssen Sie die neueste Version der Community Edition installieren und den Bestimmungen und Bedingungen des zu diesem Zeitpunkt gültigen Vertrags zustimmen. Zum Beispiel: Wenn der Lizenznehmer die Community Edition v1.0 installiert und nach dem Ende der Laufzeit der Community Edition die Community Edition weiternutzen möchte, dann muss der Lizenznehmer, vorbehaltlich der weiteren Einhaltung der zusätzlichen Lizenzbedingungen und -einschränkungen der Community Edition durch den Lizenznehmer, die aktuelle Version der Community Edition-Lizenz erneut installieren. Der Lizenznehmer muss in diesem Fall die neue Version v2.5 der Community Edition installieren. Nach Ablauf der Laufzeit der Community Edition darf die gesamte mit der Community Edition-Lizenz entwickelte Software weiterhin vom Lizenznehmer unter den Bedingungen und Einschränkungen dieses Vertrages vertrieben werden. Alle Einschränkungen und Bedingungen in Bezug auf die Community Edition-Lizenz überdauern die Beendigung oder den Ablauf der Laufzeit Ihrer Community Edition. Die in diesem Abschnitt gewährte Community Edition-Lizenz wird bei einem Verstoß des Lizenznehmers gegen die in diesem Abschnitt angegebenen Bedingungen automatisch beendet. Der in Abschnitt 6.2 beschriebene Support gilt nicht für den Lizenznehmer der Community Edition. Keine der in diesem Vertrag dargelegten Schadenersatzansprüche gelten für die Lizenznehmer der Community Edition.

Embarcadero sammelt Informationen über die Nutzung der Community Edition für Prüfzwecke und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen. Weitere Informationen über die Sammlung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Embarcadero unter https://www.embarcadero.com/de/privacy-statement.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE LIZENZIERUNG VON SOFTWARE ALS ABONNEMENT

Für den Fall, dass der Lizenznehmer eine jährliche oder mehrjährige Lizenz (eine "Abonnementlizenz") erworben hat, gelten die folgenden Bedingungen – die in diesem Abschnitt enthaltenen Bedingungen gelten nicht für unbefristete oder Testlizenzen. Falls der Lizenznehmer eine Netzwerklizenz für benannte Benutzer oder eine Lizenz für benannte Benutzer erworben hat, wird dem Lizenznehmer für die Laufzeit des am Wirksamkeitsdatum (die "Lizenzlaufzeit") beginnenden Abonnements, das eingeschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht und die Lizenz zur Installation des Produkts auf bis zu drei Computern zur Nutzung durch eine durch eine bestimmte Person in der Organisation des Lizenznehmers (der "Benannte Benutzer") gewährt. Am Ende der jeweiligen Lizenzlaufzeit werden alle Abonnementlizenzen automatisch um weitere 12 Monate verlängert (sofern nicht anders schriftlich vereinbart) und der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer den jeweils aktuellen abonnementbasierten Listenpreis für diese zusätzliche Lizenzlaufzeit in Rechnung, es sei denn der Lizenzgeber oder seine autorisierten Vertreter werden vom Lizenznehmer mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ablauf der aktuellen Lizenzlaufzeit schriftlich darüber informiert, dass der Lizenznehmer die in diesem Vertrag gewährten Abonnementlizenzen nicht für eine weitere Lizenzlaufzeit verlängern möchte. Bei Ablauf oder am Ende der Lizenzlaufzeit muss der Lizenznehmer unverzüglich die Nutzung des Produkts einstellen und es deinstallieren, lizenzierte mit dem Produkt entwickelte Arbeiten dürfen jedoch weiterhin bereitgestellt werden. Die weitere Verwendung von Abonnementlizenzen nach dem Ablauf oder dem Ende der Lizenzlaufzeit ist nicht gestattet und stellt eine Verletzung dieses Vertrags dar und kann eine widerrechtliche Verwendung der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers darstellen.

Für den Fall, dass der Lizenznehmer für den Erwerb oder die Verlängerung einer Abonnementlizenz eine Kreditkarte nutzt, erklärt der Lizenznehmer hiermit, dass der Lizenznehmer die Befugnis hat, diese Kreditkarte zu nutzen, und sich damit einverstanden erklärt, gültige und aktuelle Kreditkarteninformationen anzugeben. Durch die Bereitstellung von Kreditkarteninformationen für den Lizenzgeber autorisiert der Lizenznehmer den Lizenzgeber, diese Kreditkarte für alle Abonnementlizenzen und alle Verlängerungen dafür gemäß der entsprechenden Rechnung zu belasten. Sofern in der Rechnung nicht anders angegeben, ist der in Rechnung gestellte Betrag netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig. Falls der ausgewiesene Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum beim Lizenzgeber eingeht, kann sich dieser Betrag ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsbehelfe des Lizenzgebers um Verzugszinsen in Höhe von 3 % des ausstehenden Saldos pro Monat oder um den gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, erhöhen.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE LIZENZIERUNG VON SOFTWARE FÜR AUSBILDUNGSZWECKE

Die folgenden Bedingungen gelten für den Fall, dass der Lizenznehmer eine Lizenz für Ausbildungszwecke erworben hat. Der Lizenznehmer ist gemäß diesem Vertrag berechtigt, das Produkt nur für die eigenen persönlichen Zwecke des Lizenznehmers im Rahmen von Kursen zur Computer-Programmierung und/oder Software-Programmierung ("Kurse") zu verwenden, an denen der Lizenznehmer direkt und persönlich, entweder als Kursteilnehmer oder Kursleiter, teilnimmt. Der Lizenznehmer darf Programme in Form von Quell- oder Objektcode ausschließlich zu dem Zweck vervielfältigen, verteilen und verwenden, um diese an andere Kursteilnehmer weiterzugeben, und dies ausschließlich zu Ausbildungs- oder Schulungszwecken. Der Lizenznehmer darf die mit den Produkten erstellten Anwendungen oder Programme nicht für kommerzielle, unternehmerische, staatliche oder institutionelle Zwecke verwenden. Allein die Verwendung zu Lehrzwecken ist zulässig. Der Lizenzgeber behält sich alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannten Rechte vor.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR PROFESSIONAL EDITION, PROFESSIONAL WITH MOBILE EDITION, COMMUNITY EDITION UND PROFESSIONAL ACADEMIC EDITION VON RAD STUDIO, DELPHI UND C++BUILDER

Die folgenden Bedingungen gelten für den Fall, dass der Lizenznehmer eine Lizenz für eine RAD Studio, Delphi oder C++Builder Professional, Professional with Mobile, Community Edition oder Professional Academic erworben hat.

Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer als dem lizenzierten Benutzer des Produkts das eingeschränkte Recht, die als "dbExpress" und "FireDAC" bezeichneten Komponenten des Produkts ausschließlich in ausführbarer Form zu verwenden, um auf eine lokale Datenbank zuzugreifen, die auf demselben Computer wie die erstellten Programme installiert ist. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die als "dbExpress" oder "FireDAC" bezeichneten Komponenten des Produkts zusammen mit einer Datenbank zu verwenden, die auf einem anderen Computer als die erstellten Programme installiert ist.

STILE

Das Produkt kann bestimmte grafische "Stile" beinhalten. Einige der zum Lieferumfang des Produkts gehörenden Stile sind, wie in der Dokumentation angegeben, zur Bereitstellung auf bestimmten Plattformen oder Betriebssystemen vorgesehen. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, einen plattform- und/oder betriebssystemspezifischen Stil auf einem Betriebssystem oder einer Plattform bereitzustellen, für das bzw. die der Stil nicht lizenziert ist. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, in der IDE verwendete Stile in eigenen Anwendungen zu nutzen.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE INTERBASE DEVELOPER EDITION, INTERBASE LITE UND INTERBASE TOGO TEST DEPLOYMENT

Der als InterBase Developer Edition gekennzeichnete Teil des Produkts zählt nicht zu den Redistributables, und die zugehörige Lizenz gilt nur für Entwicklungs- und Testzwecke. Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer nicht, die InterBase Developer Edition für kommerzielle, geschäftliche, staatlich institutionelle oder andere Zwecke jeglicher Art zu nutzen, als für die Entwicklung und das Testen von Anwendungen (wie unten definiert). Zur Weitergabe von Anwendungen (wie unten definiert), die InterBase verwenden, muss der Lizenznehmer von Embarcadero eine separate Deployment-Lizenz für InterBase erwerben.

Die Lizenz für die InterBase Developer Edition berechtigt den Lizenznehmer vorbehaltlich der in diesem Abschnitt beschriebenen Beschränkungen, InterBase Developer Edition auf einem einzelnen Computer zu installieren und auszuführen. Die Lizenz für die Developer Edition berechtigt nur zur Verwendung zu Entwicklungszwecken unter Verwendung von Clientanwendungen, die auf demselben Computer wie der Server ausgeführt werden, und berechtigt unter keinen Umständen zur Verwendung zu Entwicklungszwecken. Im Kontext dieses Abschnitts ist mit dem Begriff "Entwicklungszwecke" die Ausführung von InterBase Developer Edition allein oder in Verbindung mit anderen Programmen oder Systemen zum alleinigen Zweck der Auswertung der Leistung oder des Betriebsverhaltens von InterBase Developer Edition oder der Programme oder Systeme gemeint, und mit dem Begriff "Produktionszwecke" die Ausführung des Produkts in Verbindung mit Programmen oder Systemen zu Zwecken gemeint, bei denen die Ergebnisse der Programme oder Systeme direkt oder indirekt dem Geschäftsbetrieb dienen oder Geschäftsentscheidungen sich auf die Ergebnisse dieser Programme oder Systeme stützen. Wenn InterBase Developer Edition mit einer Entwicklerlizenz ausgeführt wird, dann gelten Einschränkungen für die Anzahl gleichzeitiger Benutzer, die Anzahl gleichzeitiger Datenbankverbindungen und die Ausführungsdauer von InterBase Developer Edition, wie in der Begleitdokumentation und/oder README-Datei beschrieben.

Sofern der Lizenznehmer eine Entwicklerlizenz erworben hat, ist der Lizenznehmer berechtigt, mit InterBase Developer Edition eigene Anwendungen ("Anwendung(en)"), einschließlich der Clientsoftware, zu schreiben, zu kompilieren und zu verwenden, und der Lizenznehmer darf die Anwendung weitergeben und Dritte mit der Weitergabe der Anwendungen beauftragen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: (a) Die Anwendung des Lizenznehmers ist ein Produkt, das in Verbindung mit InterBase ausgeführt wird. (b) Der Lizenznehmer darf nicht die Namen, Logos oder Marken des Lizenzgebers (einschließlich InterBase) oder dessen Lizenznehmer oder Lieferanten verwenden, um die Anwendung oder zugehörige Softwareprodukte des Lizenznehmers zu vermarkten. (c) Der Lizenznehmer nimmt den Copyright-Vermerk des Lizenzgebers in die Meldung auf, die beim Anmelden von der Anwendung oder zugehörigen Softwareprodukten des Lizenznehmers angezeigt wird. (d) Der Lizenzgeber, seine Lizenznehmer und Zulieferer sowie deren Mitarbeiter, Angestellte, leitende Angestellte und Tochterfirmen können in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden, soweit es sich um Forderungen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren, oder Ansprüche handelt, die aus der Programmierung, Verwendung, Beschaffung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Anwendung des Lizenznehmers oder eines zugehörigen Softwareprodukts des Lizenznehmers entstehen, und (e) bei der Anwendung des Lizenznehmers oder dem zugehörigen Softwareprodukt des Lizenznehmers handelt es sich nur um eine Teilmenge von InterBase oder Bibliotheken oder Quellcode, die bzw. der zum Lieferumfang von InterBase gehört. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, irgendeine Komponente von InterBase mit seiner Anwendung, mit Ausnahme der Clientsoftware, weiterzugeben, ohne zuerst einen getrennten Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber zu schließen.

Vorbehaltlich Ihrer Zustimmung zu den Bedingungen des InterBase-Softwarelizenz- und Supportvertrags kann die InterBase Lite Edition auf jeder der unterstützten Plattformen in Verbindung mit der mit RAD Studio erstellten Software bereitgestellt werden.

Der Lizenznehmer darf die Lizenz für InterBase ToGo Test Deployment nutzen, um die Software InterBase ToGo Test Deployment allein oder in Verbindung mit anderen Programmen oder Systemen ausschließlich zu dem Zweck auszuführen, die Leistung oder das Betriebsverhalten des Produkts oder der Programme und Systeme zu bewerten. Sie darf nicht zu Produktionszwecken verwendet werden. Wenn das Produkt mit einer Lizenz für InterBase ToGo Test Deployment ausgeführt wird, dann gelten Einschränkungen für die Ausführungsdauer des Produkts, wie in der Begleitdokumentation und/oder README-Datei beschrieben. Embarcadero kann die Dauer nach eigenem Ermessen verlängern.

Die in Abschnitt 25.10 des InterBase-Lizenzvertrags genannten Benutzerbeschränkungen gelten nicht für den Lizenznehmer der InterBase ToGo Edition, der die InterBase ToGo-Lizenz durch den Kauf der RAD Studio Enterprise oder Architect Edition erworben hat, die eine InterBase ToGo-Lizenz ("ToGo-Lizenz") für die mobile Bereitstellung enthält. Zu diesem Zweck hat der Lizenznehmer das Recht, die RAD Studio-Anwendungen einschließlich der ToGo-Lizenz auf den unterstützten mobilen Plattformen an unbegrenzte Anzahl an Benutzer auf unbegrenzten Geräten bereitzustellen.

SOFTWARE VON FREMDHERSTELLERN UND SEPARAT LIZENZIERTER CODE

Bestimmte Komponenten des Produkts verwenden oder beinhalten Softwareprogramme und/oder Bibliotheken von Fremdherstellern (mit Ausnahme von separat lizenziertem Code) ("Software von Fremdherstellern"). Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Dritt-Lizenzgeber und Händler des Lizenzgebers die beabsichtigten Begünstigten aller Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags sind, wodurch Immaterialgüterrechte im Produkt (einschließlich der Software von Fremdherstellern) geschützt und bestimmte Verwendungen beschränkt sind.

Die in der Datei "thirdpartylicense" aufgeführten Komponenten gelten als "Separat lizenzierter Code".

Der separat lizenzierte Code wird dem Lizenznehmer auf der Grundlage der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Fremdhersteller zur Verfügung gestellt, die in der produktbegleitenden Datei "thirdpartylicense" aufgeführt sind oder mit dem "Separat lizenzierten Code" angegeben werden. Die Nutzung des "Separat lizenzierten Codes" durch den Lizenznehmer unterliegt den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung(en) der Fremdhersteller.

DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT HINSICHTLICH DES SEPARAT LIZENZIERTEN CODES KEINE AUSDRÜCKLICHE UND STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF INHABERSCHAFT, NICHTVERLETZUNG ODER BEEINTRÄCHTIGUNG VON RECHTEN DRITTER, HANDELSÜBLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Verpflichtung, den Lizenznehmer von der Haftung für irgendwelche Schäden freizustellen, die im Zusammenhang mit separat lizenziertem Code entstehen.

Der Lizenzgeber haftet nicht für direkte, indirekte, beiläufige, spezielle, exemplarische, strafrechtliche oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Einsparungen und entgangene Gewinne) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

2.4. Befehlszeilen-Compiler. Der Lizenznehmer kann den Befehlszeilen-Compiler auf einem anderen Computer als das Produkt installieren, sofern dies nur zu dem Zweck geschieht, auf diesem Computer eine unbeaufsichtigte Erstellung von Anwendungen zu ermöglichen. Der Befehlszeilen-Compiler gilt nicht als Redistributable.

3. LAUFZEIT. Dieser Vertrag gilt ab dem Datum des ersten Zugriffs durch den Lizenznehmer.

4. KÜNDIGUNG. Der Lizenzgeber darf diesen Vertrag in den folgenden Fällen ohne jede Verpflichtung oder Haftung unverzüglich kündigen: (a) wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühr für diese Lizenz innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht bezahlt, (b) wenn der Lizenznehmer einen Konkursantrag gestellt hat oder ein Konkursverfahren gegen ihn läuft und innerhalb von 60 Tagen keine Rücknahme bzw. Einstellung erfolgt, wenn ein Konkursverwalter für einen Geschäftsbereich des Lizenznehmers eingesetzt wird oder wenn Gläubigern Vermögenswerte abgetreten werden, oder (c) wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Lizenz verstößt und innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung durch den Lizenzgeber diesen Verstoß nicht zurücknimmt. Die Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf Folgendes: (i) die Verpflichtungen beider Parteien aus allen Lizenzen, die nicht gekündigt wurden und deren Bestimmungen weiterhin gelten, und (ii) den Fortbestand der Zusicherungen und Gewährleistungsbedingungen in diesem Vertrag. Der Lizenznehmer muss nach einer Vertragskündigung das betreffende Produkt und die zugehörige Dokumentation sowie sämtliche Kopien davon innerhalb von 60 Tagen an den Lizenzgeber zurückgeben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, unverzüglich sämtliche Kopien des Produkts von allen Computern zu entfernen, auf denen es installiert wurde, und alle nicht zurückgegebenen Kopien zu vernichten. Im Anschluss muss der Lizenzgeber schriftlich über diese Maßnahmen informiert werden.

5. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE.

5.1. EIGENTUMSRECHTE UND COPYRIGHT. Der Lizenzgeber versichert hiermit, dass er über alle Rechte zur Lizenzierung des Produkts an den Lizenznehmer und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag verfügt. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstigen Rechte an Herstellungs- oder Marketing-Verfahren sowie an geistigem Eigentum, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Änderungen daran durch oder für beliebige Personen, sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder seiner angeschlossenen Unternehmen und Lizenzgeber und durch US-amerikanische Urheberrechtsschutzgesetze sowie entsprechende internationale Abkommen geschützt. Der Lizenznehmer erklärt hiermit, dass er keine Eigentumsrechte am Produkt geltend macht. Abgesehen von den in diesem Vertrag genannten Ausnahmen darf der Lizenznehmer das Produkt ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken kopieren. Der Lizenznehmer darf die Copyright- oder Eigentumshinweise auf den Originalkopien des Produkts nicht entfernen oder verändern und muss sämtliche selbst angefertigte Kopien mit allen Hinweisen zu Copyright, Geschäftsgeheimnissen, Marken und sonstigem geistigen Eigentum versehen, die sich auf den Originalkopien befinden. Embarcadero behält sich alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannten Rechte vor.

5.2. EINSCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer bestätigt hiermit, dass das Produkt wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers und/oder seiner angegliederten Unternehmen und Lizenzgeber enthält und dass dieser Vertrag eine Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien hinsichtlich dieser Informationen bedingt. Die hierin gewährten Lizenzen unterliegen folgender Einschränkung: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Produkt nicht zur Entwicklung von Anwendungen zu verwenden, die direkt im Wettbewerb mit dem Produkt oder anderen Embarcadero-Produkten stehen. Im Rahmen des geltenden Rechts erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, (a) das Produkt nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise den Quellcode des Produkts abzuleiten, sofern dies nicht durch geltendes Recht oder internationale Abkommen ausdrücklich gestattet wird, (b) das Produkt nicht zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder unterzulizenzieren, es nicht auf Basis von Time Sharing, Outsourcing oder auf andere Weise weiterzugeben und die Verwendung durch Dritte zu untersagen, und (c) die Vertraulichkeit der urheberrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnisse sicherzustellen, indem das Produkt ausschließlich intern verwendet und genauso wie ähnlich sensible eigene Daten des Lizenznehmers (jedoch mindestens angemessen) geschützt wird, damit das Produkt nicht unbefugt verwendet, kopiert, veröffentlicht oder weitergegeben werden kann. Der Lizenznehmer erklärt, dass er das Produkt nur dann exportiert oder re-exportiert, wenn die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers und die entsprechende Exportlizenz der US-Behörden oder des jeweiligen Landes bzw. Lizenzausnahmen vorliegen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bei einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung dieser Einschränkung zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln auf Unterlassung zu klagen. Für bestimmte, in das Produkt integrierte Dateien, Programme oder Daten von Dritten können zusätzliche Einschränkungen gelten. Die entsprechenden Informationen finden Sie in den Installationsanweisungen oder Versionshinweisen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber unverzüglich über Verstöße gegen diese Bestimmungen, die von Beschäftigten, Beratern oder Beauftragten des Lizenznehmers begangen werden, zu benachrichtigen.

6. SUPPORT UND PRODUKTPFLEGE ("Support"). Der Lizenznehmer kann bei Zahlung der jährlichen Supportgebühr die folgenden Supportleistungen in Anspruch nehmen.

6.1 ELEKTRONISCHE DIENSTE. Der Lizenznehmer kann die elektronischen Dienste (je nach Verfügbarkeit) kostenlos rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um folgende Dienste handeln: Einreichung von Anfragen, Fallmanagement und Produktveröffentlichungen.

6.2 SUPPORT. Der Support kann ausschließlich für das im Rahmen des vorliegenden Vertrags lizenzierte Produkt und nach Bezahlung der Supportgebühren in Anspruch genommen werden – Benutzer, die keinen Support gekauft und dafür bezahlt haben, haben keinen Anspruch auf die in diesem Abschnitt 6.2 beschriebenen Dienstleistungen. Für Anpassungen und Änderungen am Produkt, die der Lizenznehmer oder Dritte vorgenommen haben, wird kein Support geleistet. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des telefonischen und E-Mail-Supports gelten die Zeitangaben auf der Support-Website von Embarcadero.

Der Support besteht aus folgenden Leistungen:

(a) Bereitstellung einer regionalen Telefonnummer oder von anderem elektronischen Support, um den Lizenznehmer bei der Behebung von Problemen mit dem Produkt zu unterstützen. Der Lizenzgeber analysiert den gemeldeten Vorfall, prüft, ob ein Problem vorliegt, und leistet Hilfestellung bei der Problembehebung.

(b) Der Lizenzgeber stellt alle Aktualisierungen, Upgrades und sonstigen Änderungen ("Versionen") kostenlos zur Verfügung, die er nach seinem alleinigen Ermessen für das Produkt bereitstellt, für das Supportanspruch besteht. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Versionen besteht nur innerhalb des Supportzeitraums. Physische Medien werden gesondert in Rechnung gestellt.

(c) Bereitstellung oder Änderung der Lizenzschlüssel für weitere zulässige Installationen ordnungsgemäß lizenzierter Software (bis zur genehmigten Anzahl von Benutzern) oder Übertragungen auf neue Benutzer, Server oder Unternehmen gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Lizenz.

6.3 KÜNDIGUNG DES SUPPORTS. Der Lizenznehmer kann den Supportdienst jederzeit schriftlich kündigen. Das Schreiben muss jedoch mindestens 30 Tage vor dem nächsten Fälligkeitsdatum eingehen. Wenn der Lizenznehmer seine Supportvereinbarung nicht verlängert oder gekündigt hat, kann der Lizenznehmer bis zu sechs Monate lang nach Ablauf der Supportvereinbarung diese durch Zahlung einer Wiedereinsetzungsgebühr erneuern. Die Wiedereinsetzungsgebühr wird anhand der jeweils aktuell geltenden Wiedereinsetzungsrichtlinie des Lizenzgebers und des Betrags berechnet, der für den Zeitraum nach Ablauf der Supportvereinbarung fällig ist. Außerdem muss der Lizenznehmer die Supportgebühr für das nächste Jahr im Voraus entrichten. Das Datum der erneuten Registrierung für den Support wird dann als Fälligkeitsdatum betrachtet. Um Zweifel auszuschließen, wird nach Ablauf der sechsmonatigen Frist für abgelaufene Supportvereinbarungen keine Wiedereinsetzung gestattet. Der Lizenznehmer darf das Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht verändern. Ungenehmigte Änderungen führen zur Aufhebung der Verpflichtung des Lizenzgebers, während des Gewährleistungszeitraums und der möglichen nachfolgenden Supportinanspruchnahme den Support für das Produkt gemäß Abschnitt 6 bereitzustellen. Der Lizenzgeber kann jederzeit sein Angebot von Supportdiensten (i) für eine bestimmte Produktversion, wenn diese durch eine neuere Version ersetzt wurde, und (ii) für ein Produkt, dessen Lebenszyklus endet, einstellen.

6.4 ANPASSUNG DER SUPPORTGEBÜHREN. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die aktuellen Listenpreise für Produkte sowie die Supportgebühren jederzeit vor dem Fälligkeitsdatum zu ändern. Die Gebührenanpassung wird erst wirksam, wenn der aktuelle Supportvertrag erfüllt ist.

6.5 DIENSTLEISTUNGEN; AKTUALISIERUNGEN, PRODUKTÄNDERUNGEN. Der Lizenzgeber ist im Rahmen dieses Vertrags nicht dazu verpflichtet, Dienstleistungen für die Installation, Kurse oder andersartige Dienstleistungen anzubieten. Solche Dienstleistungen können durch Zahlung einer gesonderten Gebühr wahrgenommen werden. Wenn der Lizenzgeber dem Lizenznehmer im Rahmen eines Supportvertrags neue Versionen, Fehlerkorrekturen, Aktualisierungen, Upgrades oder andere Änderungen am Produkt zur Verfügung stellt oder der Lizenznehmer ein Upgrade gesondert erwirbt, gelten solche Änderungen als Teil des Produkts und unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags, sofern für die Änderung nicht ausdrücklich ein separater Lizenzvertrag gilt. Wenn der Lizenznehmer eine Upgrade-Version des Produkts erworben hat (im Rahmen eines Supportvertrags oder durch separaten Kauf), bildet dieses Upgrade zusammen mit der Kopie des Produkts, für die das Upgrade durchgeführt wird, ein einziges Produkt. Das bedeutet, dass der Lizenznehmer nur über eine einzige Lizenz verfügt, obwohl er zwei Sätze Produktmedien und/oder zwei Lizenzschlüssel besitzt. Dem Lizenznehmer ist es deshalb nicht gestattet, die Originalkopie des Produkts oder den Produktschlüssel an Dritte weiterzugeben. Der Lizenzgeber behält sich stets das Recht vor, von der Veröffentlichung einer Produktversion zurückzutreten und Änderungen an Preisen, Funktionen, Spezifikationen, Leistungen, Merkmalen, Lizenzbestimmungen, Ausgabedatum, allgemeiner Verfügbarkeit oder anderen Charakteristika zukünftiger Produktversionen vorzunehmen. Wenn der Lizenznehmer ein Upgrade für eine Netzwerklizenz für einen namentlich festgelegten Benutzer oder für eine personenungebundene Lizenz erwirbt, die Rechte für ältere Produktversionen beinhaltet, muss er die aktualisierte Lizenz nach der Installation der Upgrade-Lizenz deaktivieren, sofern die Produktversionen der aktualisierten Lizenz auch in der Upgrade-Lizenz enthalten sind.

7. ZAHLUNG. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Lizenz- und Supportgebühren spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung des Lizenzgebers zu bezahlen, sofern vom Lizenzgeber keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich akzeptiert wurden. Sämtliche Gebühren sind nicht rückerstattungsfähig. Die Supportgebühren sind ab dem Datum zu entrichten, an dem der Support für das lizenzierte Produkt registriert wurde ("Support-Fälligkeitsdatum"). Der Lizenznehmer erhält dann jeweils 60 Tage vor dem Fälligkeitsdatum die Rechnung für das nächste Supportjahr.

8. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von 60 Tagen, dass das Medium, auf dem das Produkt geliefert wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Der Lizenzgeber gewährleistet außerdem für einen Zeitraum von 60 Tagen ab Lieferung, dass das Produkt wie in der Begleitdokumentation beschrieben funktioniert. Mit Ausnahme anderslautender Regelungen in diesem Vertrag beschränken sich die gesamte Haftung des Lizenzgebers und der ausschließliche Anspruch des Lizenznehmers darauf, dass etwaige unter die Produktgewährleistung fallende Produktmängel in einem angemessenen Zeitraum mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand vom Lizenzgeber beseitigt werden oder dass nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers das defekte Produkt ersetzt oder dem Lizenznehmer der für das Produkt bezahlte Kaufpreis zurückerstattet wird. Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei ausgeführt wird und dass alle Softwaremängel beseitigt werden können. Die Gewährleistung wird nicht übernommen, wenn (a) das Produkt nicht entsprechend der zugehörigen Dokumentation verwendet wird, (b) die Produktmängel durch defekte Geräte des Lizenznehmers verursacht wurden und (c) der Lizenznehmer Änderungen am Produkt vorgenommen hat, die vom Lizenzgeber nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Die Beschäftigten, Berater oder Beauftragten des Lizenzgebers sind nicht berechtigt, im Namen des Lizenzgebers mündliche Vereinbarungen bezüglich des Produkts zu treffen. Jegliche nicht in diesem Vertrag enthaltenen schriftlichen Vereinbarungen oder Gewährleistungsklauseln sind nichtig.

DIESE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNGEN. ES WIRD JEGLICHE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. In keinem Fall ist der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer oder Dritten für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle Schäden und Schadenersatz haftbar, die sich aus Vertrags- bzw. Deliktrecht (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig ergeben und mit dem Entwurf, der Herstellung, dem Verkauf, dem Support oder der Verwendung des Produkts in Verbindung stehen. Mit Ausnahme der Bestimmungen im folgenden Abschnitt 10 ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers für direkte Schäden, die sich aus der Verwendung des Produkts ergeben, auf den Betrag beschränkt, der vom Lizenznehmer für das Produkt bezahlt wurde.

10. FREISTELLUNG. Die Bedingungen dieses Absatzes 10 gelten nicht für die Lizenznehmer der Community Edition. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer auf eigene Kosten von allen Rechtsansprüchen frei, die bezüglich der Nutzung des Produkts diesem Vertrag gemäß durch Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder Handelsgeheimnissen entstehen. Außerdem stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer von jeglichen Verlusten, Kosten und Haftungsansprüchen (einschließlich angemessener Anwaltshonorare) frei, die sich aus Schadenersatzansprüchen gegen den Lizenznehmer ergeben. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Verpflichtungen des Lizenzgebers gelten unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch, Vorgang oder Vorwurf in Kenntnis setzt und diesem die alleinige Verteidigung überlässt und ihn dabei angemessen unterstützt. Sollte der Lizenznehmer den Lizenzgeber nicht umgehend schriftlich benachrichtigen, wird jegliche Haftung für entstehende Kosten ausgeschlossen. Wenn aufgrund der Freistellung eine einstweilige Verfügung gegen den Lizenznehmer erreicht wurde oder wenn der Lizenzgeber davon ausgeht, dass bezüglich des Produkts ein Freistellungsanspruch entsteht, ist der Lizenzgeber auf eigene Kosten dazu verpflichtet,

(a) dem Lizenznehmer das Recht zur weiteren Verwendung des Produkts zu verschaffen oder

(b) das Produkt zu verändern bzw. durch ein kompatibles, funktional gleichwertiges Produkt zu ersetzen, das zu keiner Rechtsverletzung führt, oder

(c) falls nach Einschätzung des Lizenzgebers keine der Varianten (a) oder (b) praktisch umsetzbar ist, das Produkt zu entfernen und dem Lizenznehmer eine anteilige Vergütung auf Basis der für das Produkt bezahlten Lizenzgebühren zu gewähren, und zwar anteilsmäßig berechnet für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Auslieferung des Produkts. Anschließend verläuft die Kündigung entsprechend den Bestimmungen in Abschnitt 4.

Der Lizenzgeber übernimmt unter diesem Abschnitt keinerlei Verpflichtungen, wenn der vermeintliche Verstoß resultiert aus (i) einer Modifikation des Produkts von anderer Seite als dem Lizenzgeber, (ii) der Kombination des Produkts mit Produkten, die nicht vom Lizenzgeber bereitgestellt wurden, oder (iii) der Verwendung einer älteren Version des Produkts, wenn der Verstoß durch die Verwendung einer für den Lizenznehmer verfügbaren neueren Version vermeidbar gewesen wäre.

Dieser Abschnitt 10 legt die gesamte Haftung des Lizenzgebers sowie den alleinigen Anspruch des Lizenznehmers in Bezug auf jegliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum fest.

11. ÜBERPRÜFUNG UND DATENERFASSUNG. Wenn der Lizenznehmer in diesen Vertrag als Rechtspersönlichkeit (z. B. als Unternehmen, Geschäftspartner oder eine sonstige Organisation) oder als Privatperson eintritt, ist der Lizenzgeber berechtigt, auf eigene Kosten die Aufzeichnungen und Systeme des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Verwendung von Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der vom Lizenznehmer verwendeten Produktkopien, der Computer, auf denen das Produkt installiert ist, den Zugriff auf das Produkt, einschließlich des Zugriffs auf Computer-IDs, Seriennummern und zugehörige Informationen, (elektronisch oder anderweitig) zu überprüfen. Im Rahmen einer derartigen Prüfung hat der Lizenzgeber oder sein bevollmächtigter Vertreter das zusätzliche Recht, mit einer Vorankündigung von fünfzehn (15) Tagen die Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen des Lizenznehmers oder des benannten Benutzers, einschließlich Computer-IDs, Seriennummern und zugehörige Informationen, zu untersuchen, um sicherzustellen, dass Installation, Verwendung und Zugriff auf jegliche Produkte in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und seinen geltenden Bedingungen erfolgt. Darüber hinaus stellt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer solchen Vorankündigung der Prüfung alle vom Lizenzgeber angeforderten Aufzeichnungen und Informationen zur Verfügung, um zu überprüfen, ob die Installation, Nutzung und/oder der Zugriff auf das Produkt mit diesem Vertrag übereinstimmen. Der Lizenznehmer und der benannte Benutzer gewährleisten eine uneingeschränkte Zusammenarbeit, um eine solche Prüfung zu ermöglichen. Wenn der Lizenzgeber feststellt, dass die Installation des Lizenznehmers oder des benannten Benutzers, die Verwendung oder der Zugriff auf das Produkt nicht mit diesem Vertrag übereinstimmen, ergreift der Lizenznehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um die Installation des Lizenznehmers oder des benannten Benutzers, die Verwendung oder den Zugriff darauf in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu bringen, und der Lizenznehmer übernimmt die angemessenen Kosten der Prüfung, zusätzlich zu allen Strafen, Gebühren oder anderen Rechtsmitteln, die dem Lizenzgeber gesetzlich zur Verfügung stehen. Eine solche Prüfung wird während der normalen Geschäftszeiten und ohne unverhältnismäßige Störung der regulären Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers durchgeführt. Falls sich bei der Überprüfung herausstellt, dass der Lizenznehmer zu wenig Lizenzgebühren an den Lizenzgeber entrichtet hat (Bemessungsgrundlage sind die Listenpreise zum Zeitpunkt der Überprüfung), werden die zu wenig entrichteten Gebühren dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt. Wenn die zu wenig entrichteten Gebühren mehr als 5 % der bereits bezahlten Lizenzgebühren betragen, erstattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die Kosten für die Durchführung der Überprüfung in angemessener Höhe.

12. ABTRETUNG. Weder dieser Vertrag noch die dem Lizenznehmer daraus entstehenden Rechte, Lizenzen oder Pflichten können vom Lizenznehmer an eine dritte Partei abgetreten oder übertragen werden. Dies gilt einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen, Outsourcing, Wechsel der Unternehmensleitung und andere Fälle. Jede solche versuchte Abtretung oder Übertragung gilt als nicht geschehen, ist unwirksam und stellt einen nicht heilbaren Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrags dar. Der Vertrag gilt damit als gekündigt, und sämtliche darin gewährten Rechte und Lizenzen erlöschen automatisch.

13. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG, EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegen den Einschränkungen in FAR Section 52.227-14 Alt. III (g)(3), FAR Section 52.227-19, DFARS 252.227-7014 (b) und DFARS 227.7202 mit den jeweils gültigen Änderungen und Ergänzungen. Anbieter/Hersteller ist Embarcadero Technologies Inc., 10801 N Mopac Expressway, Building 1, Suite 100, Austin, Texas 78759. Alle vertragsbezogenen Mitteilungen sind an diese Adresse zu richten. Der Lizenznehmer darf das Produkt nur entsprechend den Gesetzen der USA und des Landes, in dem das Produkt erworben wurde, herunterladen, verwenden, übertragen, exportieren oder re-exportieren. Dieses Verbot gilt insbesondere, jedoch ohne Beschränkung darauf, für (a) Staatsangehörige oder Bewohner von Ländern, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien), (b) für Endbenutzer, von denen der Lizenznehmer weiß oder annehmen kann, dass sie die Produkte für den Entwurf, die Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder von Raketensystemen, Trägerraketensystemen, Raketensonden oder unbemannten Fluggeräten nutzen, sowie für (c) natürliche und juristische Personen, die vom U.S. Treasury Department in der Liste "Specially Designated Nationals" oder vom U.S. Department of Commerce in der Liste der "Denied Persons or Entities" geführt werden. Durch das Herunterladen oder die Nutzung von Produkten erklärt und versichert der Lizenznehmer, dass er sich nicht in einem solchen Land aufhält, nicht unter der Autorität eines solchen Landes oder einem seiner Staatsangehörigen bzw. Bewohners steht und in keiner der genannten Listen verzeichnet ist.

14. ABTRENNBARKEIT. Sollte sich eine der Bestimmungen dieses Vertrags gemäß geltendem oder zukünftig geltendem Recht als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und vollständig wirksam.

15. MITTEILUNGEN. Mitteilungen an eine Partei bedürfen der Schriftform und sind an die in diesem Vertrag vermerkte (oder später ergänzte) Adresse zu richten. Eine Mitteilung gilt zum Zeitpunkt des Empfangs als zugestellt. Bei Versand als frankierter Brief mit angeforderter Empfangsbestätigung gilt die Mitteilung nach Ablauf von 24 Stunden ab Datum des Poststempels als zugestellt.

16. BEZUGNAHME. Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, dass der Lizenzgeber in seiner internen Kommunikation und in extern veröffentlichten Medien auf den Firmennamen des Lizenznehmers als Kunde des Lizenzgebers verweist. Jede weitere Offenlegung von Informationen über den Lizenznehmer durch den Lizenzgeber erfordert eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Lizenznehmers.

17. HÖHERE GEWALT. Die Parteien geraten mit der Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag entstehenden Pflichten nicht in tatsächlichen Verzug, wenn die Vertragserfüllung durch Ereignisse oder Umstände verhindert oder verzögert wurde, die außerhalb der zumutbaren Einflussnahme der Vertragsparteien liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Erdbeben, Überschwemmungen, Embargos, terroristische Angriffe, Sabotage, Stromausfall, Feuer und Arbeitskampfmaßnahmen. Die Partei, die von einem Fall höherer Gewalt betroffen ist, unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Bemühungen, um die betreffende Situation zu beseitigen und deren Folgen zu begrenzen.

18. VERZICHT. Der Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten nach einer Vertragsverletzung oder der verzögerten Pflichterfüllung durch die andere Partei gilt in keinem Fall als grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von Rechtsmitteln bei einer weiteren Vertragsverletzung oder Verzögerung. Ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet wird.

19. FORTBESTEHEN. Im Fall der Kündigung oder des Ablaufs dieses Vertrags aus beliebigem Grund gelten die Abschnitte 1, 4, 5, 7 bis 10 und 13 bis 20 über das Datum der Kündigung bzw. des Ablaufs hinaus.

20. GESAMTER VERTRAG. Der Lizenznehmer erkennt an, dass dies den vollständigen und ausschließlichen Vertrag zwischen den Parteien darstellt und Vorrang vor allen früheren mündlichen oder schriftlichen Abreden und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand hat.

21. ANWENDBARES RECHT. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und wird unter Ausschluss des Kollisionsrechts dementsprechend ausgelegt. Die Bestimmungen des UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf werden ausdrücklich ausgeschlossen.

22. EVALUIERUNGSLIZENZ. Der Lizenzgeber ist Eigentümer und Anbieter bestimmter urheberrechtlich geschützter Software und Dokumentation ("Software"), die der Lizenznehmer entsprechend den Bedingungen dieses Abschnitts 22 evaluieren möchte. Ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers wird die Software für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen ("Evaluierungszeitraum") für die ausschließlich interne Evaluierung durch den Lizenznehmer ("Evaluierung") zur Verfügung gestellt. Dem Lizenznehmer wird hiermit eine nicht übertragbare, nicht exklusive eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software für eine solche Evaluierung gewährt. Der Evaluierungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Lizenznehmer die Software herunterlädt oder die Versiegelung der Softwareverpackung öffnet. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums stellt der Lizenznehmer die Nutzung der Software ein und entfernt die Software von seinem System. Diese Bedingung gilt für Softwarekopien in jeder Form (teilweise und vollständig) auf allen Medientypen und Computerdatenträgern sowie unabhängig davon, ob die Software mit anderem Material zusammengeführt wurde. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Disassemblierung, Modifikation, Übersetzung oder Dekompilierung der Software zu veranlassen oder zu erlauben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren oder daraus abgeleitete Software zu schreiben oder zu entwickeln. Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse seiner gemäß diesem Abschnitt 22 durchgeführten Evaluierung sowie sonstige Aussagen zur Leistung der Software nicht ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Lizenzgebers veröffentlichen.

DIE ZUR EVALUIERUNG ÜBERLASSENE SOFTWARE WIRD OHNE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. INSBESONDERE SCHLIESST DER LIZENZGEBER JEDE ART VON GARANTIE AUS, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das Produkt unterbrechungsfrei und fehlerlos funktioniert.

Die Abschnitte 5, 9, 11 bis 15 und 17 bis 21 dieses Vertrags werden durch Bezugnahme Bestandteil der in Abschnitt 22 gewährten Evaluierungslizenz.

23. VERWENDUNG IN RISIKOBEHAFTETEN BEREICHEN. Das Produkt ist nicht für die Verwendung in Bereichen wie nukleartechnischen Einrichtungen, Flugsicherung und -navigation, Waffensystemen, lebenserhaltenden Systemen oder Systemen anderer Art ausgelegt, deren Ausfall oder Fehlfunktion zu Sach-, Umwelt- oder Personenschäden jedweder Größenordnung führen kann. Der Lizenznehmer darf Dritten nicht erlauben, das Produkt auf diese Weise zu verwenden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Embarcadero keinerlei Haftung für Schäden übernimmt, die aus einer derartigen Verwendung des Produkts entstehen, und dass er für jegliche Kosten, jeglichen Verlust und jegliche Personen- und Sachschäden, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, aufzukommen hat.

24. DATENSCHUTZ. Die Software kann Informationen über Sie und Ihre Nutzung der Software sammeln und sie an Embarcadero senden. Embarcadero kann diese Informationen nutzen, um Dienstleistungen bereitzustellen und seine Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Weitere Informationen über die Sammlung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten finden Sie unter https://www.embarcadero.com/de/legal.

WENN IM LIEFERUMFANG DES PRODUKTS ENTHALTEN, GILT FOLGENDES:

MICROSOFT SOFTWARE: LIZENZBESTIMMUNGEN

MICROSOFT DIRECTX END USER RUNTIME

Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einer anderen Microsoft-Konzerngesellschaft, wenn diese an dem Ort, an dem Sie die Software erwerben, die Software lizenziert). Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben, sowie für alle von Microsoft diesbezüglich angebotenen

* Updates

* Ergänzungen

* Internetbasierten Dienste

* Supportleistungen

Liegen letztgenannten Elementen eigene Bestimmungen bei, gelten diese eigenen Bestimmungen.

DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN AN. FALLS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN.

Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, verfügen Sie über die nachfolgend aufgeführten Rechte.

1. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf Ihren Geräten zu installieren und zu verwenden.

2. GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Verwendung der Software. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte. Dabei sind Sie verpflichtet, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht dazu berechtigt:

* technische Beschränkungen der Software zu umgehen

* die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es durch das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist

* eine größere Anzahl von Kopien der Software als in diesem Vertrag angegeben oder vom anwendbaren Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet anzufertigen

* die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können

* die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen

* die Rechte an der Software oder diesen Vertrag auf Dritte zu übertragen oder

* die Software für kommerzielle Software-Hostingdienste zu verwenden.

3. SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen. Sie dürfen diese nur zur erneuten Installation der Software verwenden.

4. DOKUMENTATION. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

5. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und -regelungen der USA sowie des Landes, aus dem sie ausgeführt wird. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -regelungen einzuhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen im Hinblick auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endbenutzung. Weitere Informationen finden Sie unter www.microsoft.com/exporting, oder wenden Sie sich an das verbundene Unternehmen von Microsoft in Ihrem Land, siehe unter www.microsoft.com/worldwide oder für Deutschland unter www.microsoft.com/germany oder telefonisch unter (49) (0) 89-3176-0.

6. SUPPORTLEISTUNGEN. Da diese Software "wie besehen" zur Verfügung gestellt wird, stellen wir möglicherweise keine Supportleistungen für sie bereit.

7. GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag sowie die Bestimmungen für von Ihnen verwendete Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportleistungen stellen den gesamten Vertrag für die Software und die Supportleistungen dar.

8. ANWENDBARES RECHT.

a. Vereinigte Staaten. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten erworben haben, regelt das Gesetz des Staates Washington die Auslegung dieses Vertrags und gilt für Ansprüche, die aus einer Vertragsverletzung entstehen, ungeachtet von Prinzipien über Gesetzeskonflikte. Die Gesetze des Staates Ihres Wohnortes regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüche aus den Verbraucherschutzgesetzen des Staates, aus Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus Schadenersatzverfahren.

b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.

9. RECHTSKRAFT. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates dies nicht zulassen.

10. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" LIZENZIERT. SIE TRAGEN DAS MIT DER NUTZUNG VERBUNDENE RISIKO. MICROSOFT GEWÄHRT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE UNTER DEN ÖRTLICH ANWENDBAREN GESETZEN ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHERRECHTE, DIE DURCH DIESEN VERTRAG NICHT ABGEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. IM DURCH DAS ÖRTLICH ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SCHLIESST MICROSOFT IMPLIZIERTE GARANTIEN FÜR DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS.

11. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES. SIE KÖNNEN VON MICROSOFT UND DEREN LIEFERANTEN NUR EINEN ERSATZ FÜR DIREKTE SCHÄDEN BIS ZU EINEM BETRAG VON 5 US-DOLLAR ERHALTEN. SIE KÖNNEN KEINEN ERSATZ FÜR ANDERE SCHÄDEN ERHALTEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN.

Diese Beschränkung gilt für:

* jeden Gegenstand im Zusammenhang mit der Software, Diensten, Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern oder Programmen von Drittanbietern

* Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen im durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang.

Sie hat auch dann Gültigkeit, wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise nicht für Sie, weil Ihr Land den Ausschluss oder die Beschränkung von beiläufig entstandenen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet.

Wenn Sie die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz "Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes" auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen:

Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.