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RAD Server EULA

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RAD Server Software-Bereitstellungslizenz und Supportvertrag

1. UMFANG. Dieser Softwarelizenz- und Supportvertrag ("Vertrag") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person ("Sie" oder "Lizenznehmer")) und Embarcadero Technologies Inc., einem Unternehmen von Delaware mit Sitz in 10801 N Mopac Expressway, Building 1, Suite 100, Austin, Texas 78759 und seinen angeschlossenen Unternehmen ("Lizenzgeber"). Durch das Herunterladen oder Öffnen der RAD Server-Software (wie im Folgenden definiert) und/oder der RAD Server-Dokumentation ("Produkte") des Lizenzgebers oder durch Erwerben eines Lizenzschlüssels für RAD Server oder durch Nutzen eines Lizenzschlüssels zur Aktivierung der RAD Server-Software oder einer Komponente von RAD Server (wie im Folgenden definiert) erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und einem anderen den Produkterwerb betreffenden Dokument haben die Bestimmungen in diesem Vertrag Vorrang. Die Lieferung, sofern sie auf andere Weise als auf elektronischem Wege erfolgt, soll von der Versandstelle des FCA-Lizenzgebers (Incoterms 2010) erfolgen. Falls der Lizenznehmer RAD Server zu Bereitstellungszwecken evaluiert, gelten lediglich die Bestimmungen in Abschnitt 22 unten. Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung einer RAD Server-Anwendung (wie im Folgenden definiert). Für die Entwicklung einer Softwareanwendung oder Softwarelösung auf Basis von RAD Server (eine "RAD Server-Anwendung") muss eine gültige Lizenz für die Nutzung einer Version von RAD Studio, Delphi oder C++Builder erworben werden, die die Erstellung von Diensten für RAD Server unterstützt. RAD Server besteht derzeit aus der Version 10.1 oder höher von RAD Studio, Delphi oder C++Builder. Voraussetzung für die Verwendung von RAD Server zur Bereitstellung und Nutzung einer RAD Server-Anwendung ist der Erwerb einer gültigen Lizenz für die Installation von RAD Server auf einer hinreichenden Anzahl von Servern und für die Nutzung von RAD Server mit einer hinreichenden Anzahl von lizenzierten Benutzern und lizenzierten Geräten zur Unterstützung einer derartigen Nutzung oder Bereitstellung. RAD Server ist ein Angebotspaket bestehend aus den folgenden Embarcadero-Softwarelösungen (einzeln als "RAD Server-Komponente" und insgesamt als "RAD Server" bezeichnet): (i) REST Endpoint Publishing (auch als Enterprise Mobility Services ("EMS") bezeichnet), (ii) IoT Edgeware (auch als "ThingPoint" bezeichnet), (iii) Smart Device IoT Connectivity Framework (auch als "ThingConnect" bezeichnet) und (iv) Location Tracking (auch als "BeaconFence" bezeichnet).

2. LIZENZ

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und unbefristete Lizenz ("Lizenz") zur Installation von RAD Server in dem Land (oder der Europäischen Union, falls es sich um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union handelt), das in den Bestellunterlagen für RAD Server zum Zeitpunkt der Bestellung in der Lieferadresse des Lizenznehmers angegeben ist ("Lizenzland"), und zwar ausschließlich für die Anzahl der lizenzierten Server und bis zur Anzahl der lizenzierten Benutzer und der lizenzierten Geräte, für die eine Lizenz erworben wurde.

Die Lizenzerteilung für RAD Server erfolgt pro Server und/oder die Preisfestsetzung und Lizenzerteilung erfolgt pro Benutzer und pro Gerät; dies kann je nach erworbener Version von RAD Server variieren. Der Lizenznehmer muss den Bestellunterlagen und der Kaufbestätigung entnehmen, welche Lizenzbeschränkungen für die erworbene Version von RAD Server gültig sind. Der Lizenznehmer darf RAD Server ausschließlich für die Anzahl Benutzer oder Geräte bereitstellen und nutzen, die für die betreffende, durch diesen Vertrag lizenzierte Version von RAD Server lizenziert ist. Darüber hinaus ist die Bereitstellung und Nutzung von REST Endpoint Publishing und IoT Edgeware als RAD Server-Komponenten auf die Anzahl der Benutzer- und Gerätelizenzen beschränkt, die der Lizenznehmer in Zusammenhang mit der betreffenden, erworbenen Version der RAD Server-Lizenz erworben hat – für jede Bereitstellung von REST Endpoint Publishing und IoT Edgeware auf einem Gerät und für jede Nutzung von REST Endpoint Publishing und IoT Edgeware durch einen Benutzer ist eine gültige Lizenz für RAD Server erforderlich. Die Lizenzerteilung für Location Tracking erfolgt für Einzelstandorte und Mehrfachstandorte und/oder die Preisfestsetzung und Lizenzerteilung erfolgt pro Benutzer und pro Gerät; dies kann je nach erworbener Version von RAD Server variieren. Darüber hinaus ist die Bereitstellung und Nutzung von Location Tracking als RAD Server-Komponente diesem Vertrag gemäß ohne Beschränkung hinsichtlich der durch Location Tracking abgedeckten Quadratmeterzahl gestattet. Die Anzahl der Standorte und/oder die Anzahl der Benutzer und Geräte, mit welchen der Lizenznehmer Location Tracking als RAD Server-Komponente nutzt, kann je nach erworbener Version von RAD Server variieren.

Darüber hinaus unterliegt die Installation, Bereitstellung und Nutzung von RAD Server den zusätzlichen Beschränkungen gemäß dem den Produkterwerb betreffenden Dokument, über das der Lizenznehmer die RAD Server-Lizenzen erworben haben.

3. LAUFZEIT. Dieser Vertrag gilt ab dem Datum des ersten Zugriffs durch den Lizenznehmer.

4. KÜNDIGUNG. Der Lizenzgeber darf diesen Vertrag in den folgenden Fällen ohne jede Verpflichtung oder Haftung unverzüglich kündigen: (a) wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühr für diese Lizenz innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht bezahlt, (b) wenn der Lizenznehmer einen Konkursantrag gestellt hat oder ein Konkursverfahren gegen ihn läuft und innerhalb von 60 Tagen keine Rücknahme bzw. Einstellung erfolgt, wenn ein Konkursverwalter für einen Geschäftsbereich des Lizenznehmers eingesetzt wird oder wenn Gläubigern Vermögenswerte abgetreten werden, oder (c) wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Lizenz verstößt und innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung durch den Lizenzgeber diesen Verstoß nicht zurücknimmt. Die Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf Folgendes: (i) die Verpflichtungen beider Parteien aus allen Lizenzen, die nicht gekündigt wurden und deren Bestimmungen weiterhin gelten, und (ii) den Fortbestand der Zusicherungen und Gewährleistungsbedingungen in diesem Vertrag. Der Lizenznehmer muss nach einer Vertragskündigung das betreffende Produkt und die zugehörige Dokumentation sowie sämtliche Kopien davon innerhalb von 60 Tagen an den Lizenzgeber zurückgeben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, unverzüglich sämtliche Kopien des Produkts von allen Computern zu entfernen, auf denen es installiert wurde, und alle nicht zurückgegebenen Kopien zu vernichten. Im Anschluss muss der Lizenzgeber schriftlich über diese Maßnahmen informiert werden.

5. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE.

5.1. EIGENTUMSRECHTE UND COPYRIGHT. Der Lizenzgeber versichert hiermit, dass er über alle Rechte zur Lizenzierung des Produkts an den Lizenznehmer und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag verfügt. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstigen Rechte an Herstellungs- oder Marketing-Verfahren sowie an geistigem Eigentum, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Änderungen daran durch oder für beliebige Personen, sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder seiner angeschlossenen Unternehmen und Lizenzgeber und durch US-amerikanische Urheberrechtsschutzgesetze sowie entsprechende internationale Abkommen geschützt. Der Lizenznehmer erklärt hiermit, dass er keine Eigentumsrechte am Produkt geltend macht. Abgesehen von den in diesem Vertrag genannten Ausnahmen darf der Lizenznehmer das Produkt ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken kopieren. Der Lizenznehmer darf die Copyright- oder Eigentumshinweise auf den Originalkopien des Produkts nicht entfernen oder verändern und muss sämtliche selbst angefertigte Kopien mit allen Hinweisen zu Copyright, Geschäftsgeheimnissen, Marken und sonstigem geistigen Eigentum versehen, die sich auf den Originalkopien befinden. Embarcadero behält sich alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannten Rechte vor.

5.2 EINSCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer bestätigt hiermit, dass das Produkt wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers und/oder seiner angegliederten Unternehmen und Lizenzgeber enthält und dass dieser Vertrag eine Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien hinsichtlich dieser Informationen bedingt. Die hierin gewährten Lizenzen unterliegen folgender Einschränkung: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Produkt nicht zur Entwicklung von Anwendungen zu verwenden, die direkt im Wettbewerb mit dem Produkt oder anderen Embarcadero-Produkten stehen. Im Rahmen des geltenden Rechts erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, (a) das Produkt nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise den Quellcode des Produkts abzuleiten, sofern dies nicht durch geltendes Recht oder internationale Abkommen ausdrücklich gestattet wird, (b) das Produkt nicht zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder unterzulizenzieren, es nicht auf Basis von Time Sharing, Outsourcing oder auf andere Weise weiterzugeben und die Verwendung durch Dritte zu untersagen, und (c) die Vertraulichkeit der urheberrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnisse sicherzustellen, indem das Produkt ausschließlich intern verwendet und genauso wie ähnlich sensible eigene Daten des Lizenznehmers (jedoch mindestens angemessen) geschützt wird, damit das Produkt nicht unbefugt verwendet, kopiert, veröffentlicht oder weitergegeben werden kann. Der Lizenznehmer erklärt, dass er das Produkt nur dann exportiert oder re-exportiert, wenn die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers und die entsprechende Exportlizenz der US-Behörden oder des jeweiligen Landes bzw. Lizenzausnahmen vorliegen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bei einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung dieser Einschränkung zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln auf Unterlassung zu klagen. Für bestimmte, in das Produkt integrierte Dateien, Programme oder Daten von Dritten können zusätzliche Einschränkungen gelten. Die entsprechenden Informationen finden Sie in den Installationsanweisungen oder Versionshinweisen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber unverzüglich über Verstöße gegen diese Bestimmungen, die von Beschäftigten, Beratern oder Beauftragten des Lizenznehmers begangen werden, zu benachrichtigen.

6. SUPPORT UND PRODUKTPFLEGE ("Support"). Der Lizenznehmer kann bei Zahlung der jährlichen Supportgebühr die folgenden Supportleistungen in Anspruch nehmen.

6.1 ELEKTRONISCHE DIENSTE. Der Lizenznehmer kann die elektronischen Dienste (je nach Verfügbarkeit) kostenlos rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um folgende Dienste handeln: Einreichung von Anfragen, Fallmanagement und Produktveröffentlichungen.

6.2 SUPPORT. Der Support kann ausschließlich für das im Rahmen des vorliegenden Vertrags lizenzierte Produkt und nach Bezahlung der Supportgebühren in Anspruch genommen werden. Für Anpassungen und Änderungen am Produkt, die der Lizenznehmer oder Dritte vorgenommen haben, wird kein Support geleistet. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des telefonischen und E-Mail-Supports gelten die Zeitangaben auf der Support-Website von Embarcadero.

Der Support besteht aus folgenden Leistungen:

(a) Bereitstellung einer regionalen Telefonnummer oder von anderem elektronischen Support, um den Lizenznehmer bei der Behebung von Problemen mit dem Produkt zu unterstützen. Der Lizenzgeber analysiert den gemeldeten Vorfall, prüft, ob ein Problem vorliegt, und leistet Hilfestellung bei der Problembehebung.

(b) Der Lizenzgeber stellt alle Aktualisierungen, Upgrades und sonstigen Änderungen (Versionen) kostenlos zur Verfügung, die er nach seinem alleinigen Ermessen für das Produkt bereitstellt, für das Supportanspruch besteht. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Versionen besteht nur innerhalb des Supportzeitraums. Physische Medien werden gesondert in Rechnung gestellt.

6.3 KÜNDIGUNG DES SUPPORTS. Der Lizenznehmer kann den Supportdienst jederzeit schriftlich kündigen. Das Schreiben muss jedoch mindestens 30 Tage vor dem nächsten Fälligkeitsdatum eingehen. Wenn der Lizenznehmer seine Supportvereinbarung nicht verlängert oder gekündigt hat, kann der Lizenznehmer bis zu sechs Monate lang nach Ablauf der Supportvereinbarung diese durch Zahlung einer Wiedereinsetzungsgebühr erneuern. Die Wiedereinsetzungsgebühr wird anhand der jeweils aktuell geltenden Wiedereinsetzungsrichtlinie des Lizenzgebers und des Betrags berechnet, der für den Zeitraum nach Ablauf der Supportvereinbarung fällig ist. Außerdem muss der Lizenznehmer die Supportgebühr für das nächste Jahr im Voraus entrichten. Das Datum der erneuten Registrierung für den Support wird dann als Fälligkeitsdatum betrachtet. Um Zweifel auszuschließen, wird nach Ablauf der sechsmonatigen Frist für abgelaufene Supportvereinbarungen keine Wiedereinsetzung gestattet. Der Lizenznehmer darf das Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht verändern. Ungenehmigte Änderungen führen zur Aufhebung der Verpflichtung des Lizenzgebers, während des Gewährleistungszeitraums und der möglichen nachfolgenden Supportinanspruchnahme den Support für das Produkt gemäß Abschnitt 6 bereitzustellen. Der Lizenzgeber kann jederzeit sein Angebot von Supportdiensten (i) für eine bestimmte Produktversion, wenn diese durch eine neuere Version ersetzt wurde, und (ii) für ein Produkt, dessen Lebenszyklus endet, einstellen.

6.4 ANPASSUNG DER SUPPORTGEBÜHREN. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die aktuellen Listenpreise für Produkte sowie die Supportgebühren jederzeit vor dem Fälligkeitsdatum zu ändern. Die Gebührenanpassung wird erst wirksam, wenn der aktuelle Supportvertrag erfüllt ist.

6.5 DIENSTLEISTUNGEN; AKTUALISIERUNGEN, PRODUKTÄNDERUNGEN. Der Lizenzgeber ist im Rahmen dieses Vertrags nicht dazu verpflichtet, Dienstleistungen für die Installation, Kurse oder andersartige Dienstleistungen anzubieten. Solche Dienstleistungen können durch Zahlung einer gesonderten Gebühr wahrgenommen werden. Wenn der Lizenzgeber dem Lizenznehmer im Rahmen eines Supportvertrags neue Versionen, Fehlerkorrekturen, Aktualisierungen, Upgrades oder andere Änderungen am Produkt zur Verfügung stellt oder der Lizenznehmer ein Upgrade gesondert erwirbt, gelten solche Änderungen als Teil des Produkts und unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags, sofern für die Änderung nicht ausdrücklich ein separater Lizenzvertrag gilt. Wenn der Lizenznehmer eine Upgrade-Version des Produkts erworben hat (im Rahmen eines Supportvertrags oder durch separaten Kauf), bildet dieses Upgrade zusammen mit der Kopie des Produkts, für die das Upgrade durchgeführt wird, ein einziges Produkt. Das bedeutet, dass der Lizenznehmer nur über eine einzige Lizenz verfügt, obwohl er zwei Sätze Produktmedien und/oder zwei Lizenzschlüssel besitzt. Dem Lizenznehmer ist es deshalb nicht gestattet, die Originalkopie des Produkts oder den Produktschlüssel an Dritte weiterzugeben. Der Lizenzgeber behält sich stets das Recht vor, von der Veröffentlichung einer Produktversion zurückzutreten und Änderungen an Preisen, Funktionen, Spezifikationen, Leistungen, Merkmalen, Lizenzbestimmungen, Ausgabedatum, allgemeiner Verfügbarkeit oder anderen Charakteristika zukünftiger Produktversionen vorzunehmen. Wenn der Lizenznehmer ein Upgrade für eine Netzwerklizenz für einen namentlich festgelegten Benutzer oder für eine personenungebundene Lizenz erwirbt, die Rechte für ältere Produktversionen beinhaltet, muss er die aktualisierte Lizenz nach der Installation der Upgrade-Lizenz deaktivieren, sofern die Produktversionen der aktualisierten Lizenz auch in der Upgrade-Lizenz enthalten sind.

7. ZAHLUNG. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Lizenz- und Supportgebühren spätestens dreißig (30) Tage nach Erhalt der Rechnung des Lizenzgebers zu bezahlen, sofern vom Lizenzgeber keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich akzeptiert wurden. Sämtliche Gebühren sind nicht rückerstattungsfähig. Die Supportgebühren sind ab dem Datum zu entrichten, an dem der Support für das lizenzierte Produkt registriert wurde ("Support-Fälligkeitsdatum"). Der Lizenznehmer erhält dann jeweils sechzig (60) Tage vor dem Fälligkeitsdatum die Rechnung für das nächste Supportjahr.

8. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen, dass das Medium, auf dem das Produkt geliefert wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Der Lizenzgeber gewährleistet außerdem für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab Lieferung, dass das Produkt wie in der Begleitdokumentation beschrieben funktioniert. Mit Ausnahme anderslautender Regelungen in diesem Vertrag beschränken sich die gesamte Haftung des Lizenzgebers und der ausschließliche Anspruch des Lizenznehmers darauf, dass etwaige unter die Produktgewährleistung fallende Produktmängel in einem angemessenen Zeitraum mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand vom Lizenzgeber beseitigt werden oder dass nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers das defekte Produkt ersetzt oder dem Lizenznehmer der für das Produkt bezahlte Kaufpreis zurückerstattet wird. Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei ausgeführt wird und dass alle Softwaremängel beseitigt werden können. Die Gewährleistung wird nicht übernommen, wenn (a) das Produkt nicht entsprechend der zugehörigen Dokumentation verwendet wird, (b) die Produktmängel durch defekte Geräte des Lizenznehmers verursacht wurden und (c) der Lizenznehmer Änderungen am Produkt vorgenommen hat, die vom Lizenzgeber nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Die Beschäftigten, Berater oder Beauftragten des Lizenzgebers sind nicht berechtigt, im Namen des Lizenzgebers mündliche Vereinbarungen bezüglich des Produkts zu treffen. Jegliche nicht in diesem Vertrag enthaltenen schriftlichen Vereinbarungen oder Gewährleistungsklauseln sind nichtig.

DIESE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNGEN. ES WIRD JEGLICHE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Weder der Lizenzgeber noch der Lizenznehmer ist Dritten gegenüber für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle Schäden und Schadenersatz haftbar, die sich aus Vertrags- bzw. Deliktrecht (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig ergeben und mit dem Entwurf, der Herstellung, dem Verkauf, dem Support oder der Verwendung des Produkts in Verbindung stehen. Mit Ausnahme der Bestimmungen im folgenden Abschnitt 10 ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers oder Lizenznehmers für direkte Schäden, die sich aus der Verwendung des Produkts ergeben, auf den Betrag beschränkt, der vom Lizenznehmer für das Produkt bezahlt wurde.

10. FREISTELLUNG. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer auf eigene Kosten von allen Rechtsansprüchen frei, die bezüglich der Nutzung des Produkts diesem Vertrag gemäß durch Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder Handelsgeheimnissen entstehen. Außerdem stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer von jeglichen Verlusten, Kosten und Haftungsansprüchen (einschließlich angemessener Anwaltshonorare) frei, die sich aus Schadenersatzansprüchen gegen den Lizenznehmer ergeben. Die in diesem Abschnitt 10 beschriebenen Verpflichtungen des Lizenzgebers gelten unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch, Vorgang oder Vorwurf in Kenntnis setzt und diesem die alleinige Verteidigung überlässt und ihn dabei angemessen unterstützt. Sollte der Lizenznehmer den Lizenzgeber nicht umgehend schriftlich benachrichtigen, wird jegliche Haftung für entstehende Kosten ausgeschlossen. Wenn aufgrund der Freistellung eine einstweilige Verfügung gegen den Lizenznehmer erreicht wurde oder wenn der Lizenzgeber davon ausgeht, dass bezüglich des Produkts ein Freistellungsanspruch entsteht, ist der Lizenzgeber auf eigene Kosten dazu verpflichtet,

(a) dem Lizenznehmer das Recht zur weiteren Verwendung des Produkts zu verschaffen oder

(b) das Produkt zu verändern bzw. durch ein kompatibles, funktional gleichwertiges Produkt zu ersetzen, das zu keiner Rechtsverletzung führt, oder

(c) falls nach Einschätzung des Lizenzgebers keine der Varianten (a) oder (b) praktisch umsetzbar ist, das Produkt zu entfernen und dem Lizenznehmer eine anteilige Vergütung auf Basis der für das Produkt bezahlten Lizenzgebühren zu gewähren, und zwar anteilsmäßig berechnet für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Auslieferung des Produkts. Anschließend verläuft die Kündigung entsprechend den Bestimmungen in Abschnitt 4.

Der Lizenzgeber übernimmt unter diesem Abschnitt 10 keinerlei Verpflichtungen, wenn der vermeintliche Verstoß resultiert aus (i) einer Modifikation des Produkts von anderer Seite als dem Lizenzgeber, (ii) der Kombination des Produkts mit Produkten, die nicht vom Lizenzgeber bereitgestellt wurden, oder (iii) der Verwendung einer älteren Version des Produkts, wenn der Verstoß durch die Verwendung einer für den Lizenznehmer verfügbaren neueren Version vermeidbar gewesen wäre.

Dieser Abschnitt 10 legt die gesamte Haftung des Lizenzgebers sowie den alleinigen Anspruch des Lizenznehmers in Bezug auf jegliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum fest.

11. ÜBERPRÜFUNG. Wenn der Lizenznehmer in diesen Vertrag nicht als Privatperson, sondern als eine andere Rechtspersönlichkeit eintritt (z. B. als Unternehmen, Geschäftspartner oder eine sonstige Organisation), ist der Lizenzgeber berechtigt, auf eigene Kosten die Anzahl der vom Lizenznehmer verwendeten Produktkopien sowie der Computer zu ermitteln, auf denen das Produkt installiert ist. Eine solche Prüfung wird während der normalen Geschäftszeiten und ohne unverhältnismäßige Störung der regulären Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers durchgeführt. Falls sich bei der Überprüfung herausstellt, dass der LIZENZNEHMER zu wenig Lizenzgebühren an den Lizenzgeber entrichtet hat (Bemessungsgrundlage sind die Listenpreise zum Zeitpunkt der Überprüfung), werden die zu wenig entrichteten Gebühren dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt. Wenn die zu wenig entrichteten Gebühren mehr als 5 % der bereits bezahlten Lizenzgebühren betragen, erstattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die Kosten für die Durchführung der Überprüfung in angemessener Höhe.

12. ABTRETUNG. Weder dieser Vertrag noch die dem Lizenznehmer daraus entstehenden Rechte, Lizenzen oder Pflichten können vom Lizenznehmer an eine dritte Partei abgetreten oder übertragen werden. Dies gilt einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen, Outsourcing, Wechsel der Unternehmensleitung und andere Fälle. Jede solche versuchte Abtretung oder Übertragung gilt als nicht geschehen, ist unwirksam und stellt einen nicht heilbaren Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrags dar. Der Vertrag gilt damit als gekündigt, und sämtliche darin gewährten Rechte und Lizenzen erlöschen automatisch.

13. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG, EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegen den Einschränkungen in FAR Section 52.227-14 Alt. III (g)(3), FAR Section 52.227-19, DFARS 252.227-7014 (b) und DFARS 227.7202 mit den jeweils gültigen Änderungen und Ergänzungen. Anbieter/Hersteller ist Embarcadero Technologies Inc., 10801 N Mopac Expressway, Building 1, Suite 100, Austin, Texas 78759. Alle vertragsbezogenen Mitteilungen sind an diese Adresse zu richten. Der Lizenznehmer darf das Produkt nur entsprechend den Gesetzen der USA und des Landes, in dem das Produkt erworben wurde, herunterladen, verwenden, übertragen, exportieren oder re-exportieren. Dieses Verbot gilt insbesondere, jedoch ohne Beschränkung darauf, für (a) Staatsangehörige oder Bewohner von Ländern, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien), (b) für Endbenutzer, von denen der Lizenznehmer weiß oder annehmen kann, dass sie die Produkte für den Entwurf, die Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder von Raketensystemen, Trägerraketensystemen, Raketensonden oder unbemannten Fluggeräten nutzen, sowie für (c) natürliche und juristische Personen, die vom U.S. Treasury Department in der Liste "Specially Designated Nationals" oder vom U.S. Department of Commerce in der Liste der "Denied Persons or Entities" geführt werden. Durch das Herunterladen oder die Nutzung von Produkten erklärt und versichert der Lizenznehmer, dass er sich nicht in einem solchen Land aufhält, nicht unter der Autorität eines solchen Landes oder einem seiner Staatsangehörigen bzw. Bewohners steht und in keiner der genannten Listen verzeichnet ist.

14. ABTRENNBARKEIT. Sollte sich eine der Bestimmungen dieses Vertrags gemäß geltendem oder zukünftig geltendem Recht als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und vollständig wirksam.

15. MITTEILUNGEN. Mitteilungen an eine Partei bedürfen der Schriftform und sind an die in diesem Vertrag vermerkte (oder später ergänzte) Adresse zu richten. Eine Mitteilung gilt zum Zeitpunkt des Empfangs als zugestellt. Bei Versand als frankierter Brief mit angeforderter Empfangsbestätigung gilt die Mitteilung nach Ablauf von 24 Stunden ab Datum des Poststempels als zugestellt.

16. BEZUGNAHME. Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, dass der Lizenzgeber in seiner internen Kommunikation und in extern veröffentlichten Medien auf den Firmennamen des Lizenznehmers als Kunde des Lizenzgebers verweist. Jede weitere Offenlegung von Informationen über den Lizenznehmer durch den Lizenzgeber erfordert eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Lizenznehmers.

17. HÖHERE GEWALT. Die Parteien geraten mit der Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag entstehenden Pflichten nicht in tatsächlichen Verzug, wenn die Vertragserfüllung durch Ereignisse oder Umstände verhindert oder verzögert wurde, die außerhalb der zumutbaren Einflussnahme der Vertragsparteien liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Erdbeben, Überschwemmungen, Embargos, terroristische Angriffe, Sabotage, Stromausfall, Feuer und Arbeitskampfmaßnahmen. Die Partei, die von einem Fall höherer Gewalt betroffen ist, unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Bemühungen, um die betreffende Situation zu beseitigen und deren Folgen zu begrenzen.

18. VERZICHT. Der Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten nach einer Vertragsverletzung oder der verzögerten Pflichterfüllung durch die andere Partei gilt in keinem Fall als grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von Rechtsmitteln bei einer weiteren Vertragsverletzung oder Verzögerung. Ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet wird.

19. FORTBESTEHEN. Im Fall der Kündigung oder des Ablaufs dieses Vertrags aus beliebigem Grund gelten die Abschnitte 1, 4, 5, 7 bis 9,12 bis 21 und 23 über das Datum der Kündigung bzw. des Ablaufs hinaus.

20. GESAMTER VERTRAG. Der Lizenznehmer erkennt an, dass dies den vollständigen und ausschließlichen Vertrag zwischen den Parteien darstellt und Vorrang vor allen früheren mündlichen oder schriftlichen Abreden und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand hat.

21. ANWENDBARES RECHT. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Texas und wird unter Ausschluss des Kollisionsrechts dementsprechend ausgelegt. Die Bestimmungen des UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf werden ausdrücklich ausgeschlossen.

22. EVALUIERUNGSLIZENZ. Der Lizenzgeber ist Eigentümer und Anbieter bestimmter urheberrechtlich geschützter Software und Dokumentation ("Software"), die der Lizenznehmer entsprechend den Bedingungen dieses Abschnitts 22 evaluieren möchte. Ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers wird die Software für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen ("Evaluierungszeitraum") für die ausschließlich interne Evaluierung durch den Lizenznehmer ("Evaluierung") zur Verfügung gestellt. Dem Lizenznehmer wird hiermit eine nicht übertragbare, nicht exklusive eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software für eine solche Evaluierung gewährt. Der Evaluierungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Lizenznehmer die Software herunterlädt oder die Versiegelung der Softwareverpackung öffnet. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums stellt der Lizenznehmer die Nutzung der Software ein und entfernt die Software von seinem System. Diese Bedingung gilt für Softwarekopien in jeder Form (teilweise und vollständig) auf allen Medientypen und Computerdatenträgern sowie unabhängig davon, ob die Software mit anderem Material zusammengeführt wurde. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Disassemblierung, Modifikation, Übersetzung oder Dekompilierung der Software zu veranlassen oder zu erlauben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren oder daraus abgeleitete Software zu schreiben oder zu entwickeln. Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse seiner gemäß diesem Abschnitt 22 durchgeführten Evaluierung sowie sonstige Aussagen zur Leistung der Software nicht ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Lizenzgebers veröffentlichen.

DIE ZUR EVALUIERUNG ÜBERLASSENE SOFTWARE WIRD OHNE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. INSBESONDERE SCHLIESST DER LIZENZGEBER JEDE ART VON GARANTIE AUS, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das Produkt unterbrechungsfrei und fehlerlos funktioniert.

Die Abschnitte 5, 9, 11 bis 15, 17 bis 21 und 23 dieses Vertrags werden durch Bezugnahme Bestandteil der in Abschnitt 22 gewährten Evaluierungslizenz.

23. Verwendung in risikobehafteten Bereichen. Das Produkt ist nicht für die Verwendung in Bereichen wie nukleartechnischen Einrichtungen, Flugsicherung und -navigation, Waffensystemen, lebenserhaltenden Systemen oder Systemen anderer Art ausgelegt, deren Ausfall oder Fehlfunktion zu Sach-, Umwelt- oder Personenschäden jedweder Größenordnung führen kann. Der Lizenznehmer darf Dritten nicht erlauben, das Produkt auf diese Weise zu verwenden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Embarcadero keinerlei Haftung für Schäden übernimmt, die aus einer derartigen Verwendung des Produkts entstehen, und dass er für jegliche Kosten, jeglichen Verlust und jegliche Personen- und Sachschäden, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, aufzukommen hat.